
Staatliche Förderung für Sie: Riester-Zulage und Steuervorteil
Wie gut werde ich später einmal leben? Reicht meine Rente aus? Das fragen sich immer mehr junge Menschen. Angst vor Armut im Alter muss aber nicht sein. Sie können aktiv etwas für Ihre Altersvorsorge tun – zum Beispiel mit einem Riester-Vertrag. Sie sparen monatlich und der Staat belohnt Sie dafür mit Riester-Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen.
Wie viel Zulage gibt mir der Staat für mein Riestern?
Riestern heißt, Sie sparen jährlich einen frei wählbaren Betrag und zahlen diesen aufs Jahr verteilt monatlich in die staatlich geförderte Altersvorsorge ein. Der Staat honoriert Ihr Engagement, eigenes Kapital für Ihren Lebensabend anzusparen, mit einer Förderung.
Die Riester-Förderung besteht aus Zulagen und Steuervorteilen. Wenn Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gibt es außerdem den einmaligen Berufseinsteigerbonus auf Ihren Riester-Vertrag.
Riester-Zulagen
Bei der Riester-Zulage unterscheidet man zwischen der Grundzulage und der Kinderzulage.
Grundzulage: Für jedes Beitragsjahr erhalten Sie eine Zulage vom Staat. Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen bestimmten Betrag, den Mindesteigenbeitrag, auf Ihr Riester-Konto eingezahlt haben. Dann bekommen Sie die Grundzulage als maximale Förderung dazu. Diese beträgt seit 2018 pro Person 175 Euro jährlich.
Kinderzulage: Wenn mindestens ein Kind in Ihrem Haushalt lebt, für das Sie Kindergeld beziehen, erhalten Sie ebenfalls eine staatliche Förderung. Pro Kind, das bis Ende 2007 geboren wurde, zahlt Ihnen der Staat 185 Euro Riester-Zulage. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, bekommen Sie pro Kind 300 Euro pro Jahr.
Bei Elternpaaren, die miteinander verheiratet sind und nicht dauerhaft voneinander getrennt leben, wird die Kinderzulage automatisch der Mutter zugeordnet. Auf Antrag der Mutter und des Vaters kann die Kinderzulage auf den Vater übertragen werden.
Bei gleichgeschlechtlichen Ehe- oder Lebenspartnerschaften erhält der Elternteil die Kinderzulage, der auch das Kindergeld erhält. Auch hier gilt: Stellen beide Eltern einen Antrag, kann die Zahlung der Kinderzulage an die*den Partner*in weitergegeben werden.
Berufseinsteigerbonus: Ihre Berufskarriere startet gerade? Dann lohnt sich der Abschluss eines Riester-Vertrages besonders. Bis zum 25. Geburtstag zahlt der Staat einmalig einen Bonus von 200 Euro auf Ihr Riester-Konto ein. Ein weiterer Vorteil: Je früher Sie beginnen, auf Ihr Riester-Konto zu sparen, desto mehr zusätzliche Riester-Rente bekommen Sie später im Alter.
Wie hoch ist der Mindesteigenbeitrag?
Für die volle Riester-Zulage müssen Sie pro Jahr den Mindesteigenbeitrag einzahlen. Dieser beträgt 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr. Von diesem Betrag werden mögliche Zulagen noch abgezogen. Der Höchstbetrag liegt bei 2.100 Euro.
Eine Beispielrechnung:
Frau Müller-Meier (ein Kind, 2011 geboren) hat im Beitragsjahr 2018 insgesamt 35.000 Euro rentenversicherungspflichtiges Einkommen verdient.
4 Prozent von 35.000 EUR | = 1.400 Euro |
abzüglich der Grundzulage | – 175 Euro |
abzüglich der Kinderzulage | – 300 Euro |
Mindesteigenbeitrag | = 925 Euro |
Das heißt: Um sich die maximale staatliche Förderung zu sichern, sollte Frau Müller-Meier mindestens 925 Euro pro Jahr oder rund 78 Euro im Monat auf ihr Riester-Konto einzahlen.
Sie zahlen weniger als Ihren Mindesteigenbetrag ein? Dann erhalten Sie die Riester-Grundzulage sowie mögliche Riester-Kinderzulagen und den Berufseinsteigerbonus anteilig.