Neben der Riester-Zulage profitieren Sie auch von steuerlichen Vergünstigungen, denn Sie können die Zahlungen auf Ihr Riester-Konto und die darauf gewährten Zulagen in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Dies lohnt sich vor allem für Riester-Sparer*innen, die etwas mehr verdienen oder keine Kinder haben.

Wie hoch Ihr Riester-Steuervorteil ausfällt, ist von Ihrem Einkommensteuersatz abhängig. Dabei werden die möglichen Zulagen miteingerechnet. Die Höhe Ihres Steuervorteils finden Sie in Ihrem Steuerbescheid. Weitere Auskunft dazu gibt Ihnen Ihr Finanzamt sowie die Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein.

Mehr zum Thema lesen Sie auch in unserer Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“.

versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht

 

  1. Geben Sie alle Riester-Zahlungen eines Jahres in Ihrer Einkommensteuererklärung in der
    „Anlage AV“ an. Führen Sie diese unter Sonderausgaben auf.
  2. Das Finanzamt macht eine Günstigerprüfung: Ist Ihr Riester-Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug höher als die staatliche Zulage, dann erhalten Sie die zusätzliche Steuerermäßigung extra. Die Differenz aus Steuervorteil und Riester-Zulage wird Ihnen in Ihrer Einkommensteuererklärung gutgeschrieben.
  3. Wichtig: Für die Günstigerprüfung benötigt das Finanzamt weitere Angaben aus Ihrem Riester-Vertrag. Bitte berechtigen Sie Ihren Riester-Anbieter, Ihre Riester-Daten an das zuständige Finanzamt zu schicken.

 

 

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