Zu welchem Wert ist mein Hausrat in der Hausratversicherung versichert?
Der Neuwert bezeichnet den Wiederbeschaffungswert für einen kaputten Gegenstand im Neuzustand.
Im Versicherungsfall wird der Schaden von zerstörten, gestohlenen oder beschädigten Gegenständen von der Hausratversicherung erstattet. Das bedeutet, der Versicherte kann mit einer Zahlung durch die Versicherung rechnen, um seinen Hausrat zu ersetzen. Laut den Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (AHB 2010) müssen die Gegenstände dabei in neuwertigem Zustand ersetzt werden. Das bedeutet, der Wiederbeschaffungswert richtet sich laut §9 Nr. 1a der AHB nach dem Neuwert der jeweiligen Gegenstände.
Lediglich bei nicht mehr nutzbaren Haushaltsgegenständen ist nach §9 Nr. 1c AHB 2010 der gemeine Wert heranzuziehen. Dieser beschreibt den Verkaufspreis, den ein bestimmter Gegenstand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls erzielen würde.
Quelle: Check24