Wohin wende ich mich bei Problemen mit meinem Riester-Vertrag?
Bei Beschwerden, Einsprüchen und Nachfragen müssen Sie darauf achten, den richtigen Adressaten zu wählen. Unterschiedliche Stellen sind inhaltlich für verschiedene Beschwerden zuständig:
Beschwerde bei Anbieter und Zulagenstelle. Kunden, die mit der Höhe ihrer Zulage in der ihnen zugesandten Standmitteilung nicht einverstanden sind, richten ihre Beschwerde zunächst an den Anbieter ihres Riester-Vertrags. Dieser leitet sie an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen weiter. Die Behörde setzt die Zulage dann in einem Bescheid für ein bestimmtes Jahr endgültig fest. Gegen diesen Bescheid können Sparer bei der Zulagenstelle Einspruch erheben.
Ombudsleute der Versicherungen und Banken. Bei den Ombudsleuten beschweren Sie sich zum Beispiel, wenn ihr Anbieter die Kundendaten nicht korrekt und fristgemäß an die Zulagenstelle weitergeleitet hat oder er bei Vertragsabschluss den Sparbeitrag für die volle Zulage nicht richtig ermittelt hat. Die Ombudsleute überprüfen nicht das Verfahren und das Ergebnis der Zulagenstelle. Sie vermitteln aber zwischen Kunden und Anbietern und können einen Schlichterspruch fällen, an den sich die Anbieter meistens halten. Die Bearbeitung der Beschwerde ist kostenlos. Je nach Riester-Vertrag wenden Sie sich an Ombudsleute für Versicherer, Banken, Bausparkassen und Fondsgesellschaften. Eine Liste der Schlichtungsstellen hat das Bundesjustizministerium zusammengestellt.
Beschwerde bei der Finanzaufsicht. Bei Ärger mit dem Anbieter können sich Kunden auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wenden. Die Behörde schreitet in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde ein, wenn Banken oder Versicherungen gegen Gesetze und Aufsichtsregeln verstoßen. Sie kann aber nicht wie ein Ombudsmann einen Schlichterspruch fällen.
Quelle: Stiftung Warentest