Wie verhalte ich mich im Schadensfall bei der Hausratversicherung?
Welche Formen von Versicherungsfällen über die Hausratversicherung abgedeckt sind, hängt im Grunde von zwei Punkten ab. Auf der einen Seite existieren Basisleistungen, die als Versicherungsfall vom Großteil der Versicherer übernommen werden. Auf der anderen Seite können auch Sonderleistungen abgeschlossen werden, die nicht zu den Basisleistungen gehören.
Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer den Versicherer über den Schaden informieren, sobald dieser vom Eintritt des Versicherungsfalls Kenntnis erlangt hat – mündlich oder schriftlich.
Der Versicherungsnehmer muss der Versicherungsgesellschaft alle Auskünfte erteilen und Unterlagen zukommen lassen, die für die Prüfung des Schaden-/Leistungsfalls notwendig sind.
Außerdem haben Sie die Pflicht, nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Das bedeutet für Sie,
- im Brandfall umgehend die Feuerwehr rufen.
- bei Leitungswasserschäden den Haupthahn schließen.
- ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden, den Schaden so gering wie möglich halten.
- im Falle eines Einbruchs umgehend die Polizei informieren.
Um die Schadensmeldung zu erleichtern und zu beschleunigen, haben die meisten Versicherer ein Schadenservice-Telefon eingerichtet. Über die Hotline ist der Versicherer meist sieben Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
Quelle: Check24