Der eigentliche Anbieterwechsel darf nicht länger als drei Wochen dauern. Damit ist allerdings nur das reine Wechselverfahren gemeint, ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihr neuer Energieanbieter den Netzbetreiber kontaktiert. Wann der Wechsel für Sie abgeschlossen ist, hängt natürlich auch von Restlaufzeit und Kündigungsfrist Ihres bisherigen Strom- oder Gasvertrags ab.
Roland Richert Changed status to publish 19. Oktober 2021