Wie geht man bei der Kündigung dabei vor? Informationen zur Kündigung der Wohngebäudeversicherung plus Kündigungsvorlage.
Wohngebäudeversicherung kündigen: Das ist wichtig
Schritt 1: Liegt auf Ihrem Haus ein Immobilienkredit? Dann ist in der Regel die Zustimmung der Bank zur Kündigung erforderlich. Holen Sie dort die schriftliche Zustimmung ein.
Schritt 2: Kümmern Sie sich noch vor der Kündigung zunächst um eine neue Versicherung. Die Kündigung der bisherigen sollten Sie erst abschicken, wenn die neue Police unter Dach und Fach ist. Denn die Versicherer sind nicht gezwungen, einen Vertrag für Ihr Haus abzuschließen. Vor allem Altbauten nehmen manche Gesellschaften nicht gern.
Schritt 3: Im Kündigungsschreiben nennen Sie den Termin, an dem der Vertrag auslaufen soll, also das Ende des Versicherungszeitraums. Geben Sie auch die Versicherungsnummer an. Bitten Sie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Eine Begründung für die Kündigung ist nicht notwendig. Legen Sie die Zustimmung der Bank bei. Nicht vergessen: Name und vollständige Adresse.
Schritt 4: Geben Sie das Schreiben rechtzeitig zur Post. Es muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit beim Versicherer eingetroffen sein. Wer ganz sicher gehen will, verschickt es per Einschreiben mit Rückschein.
Das geht, wenn der Versicherer den Preis anhebt, können Sie mit einem Monat Frist aussteigen. Dasselbe gilt nach einem Schaden: Auch wenn der Versicherer ihn nicht reguliert, können Sie mit einem Monat Frist kündigen. Auch wer ein Haus kauft oder erbt, kann mit einem Monat Frist den alten Vertrag beenden. Bei unterjähriger Kündigung gibt es aber keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des bereits gezahlten Beitrags.