Was passiert bei einem Berufswechsel? Muss ich das meinem Berufsunfähigkeitsversicherer melden?
Ein Berufswechsel muss dem Versicherer nach den aktuellen Bedingungen nicht mitgeteilt werden. Die Prüfung der Berufsunfähigkeit bezieht sich auf den zuletzt ausgeübten Beruf. Manche Verträge regeln allerdings, dass bei der Prüfung, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, ein Vorberuf mit einbezogen wird, wenn der Berufswechsel innerhalb der letzten 12 oder 24 Monate vor Eintritt der Berufsunfähigkeit stattfand. Einige Versicherer beschränken sich dabei auf freiwillige Berufswechsel, andere nehmen die Prüfung auch bei unfreiwilligen Berufswechseln wegen Arbeitslosigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen vor. Wer einen Beruf ergreift, der einer niedrigeren Risikogruppe zuzuordnen ist, muss deshalb nicht automatisch weniger zahlen. Es lohnt sich aber manchmal, dies dem Versicherer mitzuteilen.