Was ist nicht in der privaten Haftpflichtversicherung versichert?
Gefälligkeitsschäden sind in der Haftpflichtversicherung nicht versichert!
Gefälligkeiten: Wenn Sie anderen auf deren Wunsch helfen (zum Beispiel beim Umzug) und dabei einen Schaden durch einfache Fahrlässigkeit verursachen, sind Sie im Allgemeinen nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Solche Gefälligkeitsdienste sollten Sie vorher mit dem anderen besprechen und sich gegebenenfalls nach einer geeigneten Versicherung dafür umsehen.
Schuldunfähige Kinder: Kinder, die noch nicht ihren 7. Geburtstag gefeiert haben, können nach dem Gesetz für Schäden nicht verantwortlich gemacht werden. Sie sind deliktunfähig. Bei Schäden im fließenden Verkehr sind Kinder sogar erst ab einem Alter von 10 Jahren verantwortlich. Wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt haben, erhält der Geschädigte dann keinen Schadenersatz. Sie können sich aber nach einem Haftpflichtversicherer umsehen, der deliktunfähige Kinder mitversichert – so lassen sich Konflikte vermeiden, falls Ihr Kind Schäden anrichtet.
Quelle: Verbraucherzentrale