Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) geführt wird. Ein P-Konto dient dem normalen Zahlungsverkehr, schützt bei Kontopfändung jedoch einen Teil der Einkünfte vor Gläubigern: seit 1. Juli 2017 bis zu einem Betrag von 1 133,80 Euro pro Person je Kalendermonat. So wird sichergestellt, dass verschuldeten Menschen genug Geld zum Leben bleibt. Wenn ein Bankkunde Unterhalt für andere Personen leisten muss, kann er den Freibetrag erhöhen. Die Umwandlung eines normalen Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto ist jederzeit und kostenlos möglich. Sie können auch gleich mit dem Antrag auf Einrichtung eines Basiskontos beantragen, dass das Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Ein Pfändungsschutzkonto darf nicht teurer sein als ein gewöhnliches Girokonto.
Roland Richert Changed status to publish 21. Februar 2022