Roland Richert Changed status to publish 29. September 2021
Der Begriff Hausrat wird von den Hausratversicherungen durch eine direkte Beschreibung sowie Spezifikationen und Ausschlüsse definiert.
Zum Hausrat zählen Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, die in der Wohnung oder einer dazugehörigen Räumlichkeit (zum Beispiel Privatkeller, Garage oder Wintergarten) aufbewahrt werden. Auch eingebaute Gegenstände wie Einbauküchen zählen dazu.
Was zum Hausrat zählt ist in §6 Nr. 2 der Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen (AHB 2010) festgelegt.
Die folgende Tabelle beinhaltet einige Beispiele für Gegenstände, die durch die Hausratversicherung versichert sind.
Beispiele von Hausratgegenständen
Einrichtung | Möbel, Teppiche, Lampen, Gardinen |
Gebrauch | Haushaltsgeräte, Wäsche, Kleidung, Bücher, CDs, Schallplatten, Musikinstrumente, TV-Gerät, Spielsachen |
Verbrauch | Nahrungs-/Genussmittel, Getränke, Vorräte |
Wertsachen | Bargeld, Schmuck, Pelze, Edelsteine, Wertpapiere, Urkunden, Briefmarken, Münzen, handgeknüpfte Teppiche, Bilder, Antiquitäten |
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