Was braucht es zur Eröffnung eines Kinder- oder Jugendkontos?
Für die Kontoeröffnung legen beide Eltern und das Kind den Personalausweis oder Reisepass vor. Hat das Kind noch keinen Ausweis oder Pass, dient die Geburtsurkunde als Legitimation. Außerdem ist die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes notwendig. Diese erhalten Sie bei Geburt vom Bundeszentralamt für Steuern. Sollte sie Ihnen nicht mehr vorliegen, müssten Sie sich dorthin wenden.
Ob beide Eltern bei der Kontoeröffnung persönlich anwesend sein müssen oder ob ein Elternteil das andere per Vollmacht zur Kontoeröffnung autorisieren darf, hängt von der Bank ab. Sind Volljährige noch Schüler, Auszubildende, Studenten oder im freiwilligen sozialen Jahr, benötigen sie neben dem Personalausweis/Reisepass häufig auch einen Nachweis der jeweiligen Ausbildungsstätte, um die Sonderkonditionen zu bekommen.
Quelle: Stiftung Warentest