Was bedeutet der „Versicherungswert 1914“?
Der Gebäudeversicherungswert 1914 ist ein fiktiver Wert, um den Wiederaufbauwert einer Immobilie zu berechnen.
Der Preis der Gebäudeversicherung hängt entscheidend vom Wert des Hauses ab. Doch der ist schwer zu schätzen – wenn es nicht gerade ein Neubau ist. Der Verkehrswert hilft nicht weiter, da dort Lage und Grundstück einfließen. Viele Versicherer kalkulieren daher den Neubauwert des Hauses zu Preisen im Jahr 1914. Damals, vor Beginn des ersten Weltkriegs, waren die Baupreise noch stabil. Diesen Wert rechnen die Versicherer dann mit einem „gleitenden Neuwertfaktor“ hoch, der auf Preisindices beruht. Das ergibt am Ende nicht den Marktwert des Hauses, sondern die Kosten, die aktuell nötig wären, um es neu zu bauen.
Diese Summe lässt sich in den nächsten Jahren mit Hilfe des Index konsequent an die steigenden Baukosten anpassen. So haben die Kunden Gewissheit, dass sie im Fall eines Totalschadens immer so viel Geld vom Versicherer bekommen, wie der Neubau ihres Hauses in gleicher Qualität und Größe kosten würden.
Allerdings zeigt unser Vergleich Wohngebäudeversicherung, dass die Kalkulation des 1914er Werts auch nicht ganz unproblematisch ist. Für unseren Test haben wir zwei Musterhäuser beschrieben. Die Versicherer kalkulierten den 1914er Wert ganz unterschiedlich. Auffallend ist, dass einige Anbieter detailliert die Bauart des Hauses abfragen, zum Beispiel ob es Parkett, Sprossenfenster, Fußbodenheizung oder eine Wärmepumpe hat. Andere fragen weniger ausführlich. Mitunter ist eine Solaranlage darin bereits enthalten, mitunter nicht.
Für den Kunden kann das fatal sein. Ist der Wert zu niedrig, liegt Unterversicherung vor. Dann fehlen im Schadenfall zigtausend Euro. Kunden sollten daher die Kalkulation des 1914er Werts unbedingt dem Versicherer überlassen. Dann muss er für die Richtigkeit einstehen. Wer den Versicherer wechselt, sollte nicht einfach den 1914er Wert des bisherigen Vertrages nehmen. Der kann schon bisher zu gering gewesen sein.
Sie sind eine Alternative zur Berechnung der Versicherungssumme nach den Baukosten von 1914. Diese Tarife gewinnen zunehmend an Bedeutung. Dabei gibt der Kunde lediglich die Wohnfläche seines Hauses an. Der Versicherer nennt keine Versicherungssumme, sondern garantiert, dass er nach einem Totalschaden den Neubau eines gleichartigen Hauses bezahlt. Probleme kann es aber auch dabei geben. Was die Versicherer als Wohnfläche bewerten, ist nicht einheitlich: Mal zählen Balkone, Terrassen, Keller nicht mit, mal werden sie zur Hälfte oder zu einem Viertel mitgerechnet. Daher sollte man die Berechnung der Wohnfläche dem Versicherer überlassen.