Warum sollte man Mehrkosten durch behördliche Auflagen versichern?
Mehrkosten durch Preissteigerungen und behördliche Auflagen sind üblicherweise bis zur Entschädigungshöhe von 5 Prozent der Versicherungssumme versichert.
Viele Häuser stehen schon seit Jahrzehnten. In der Zwischenzeit sind aber jede Menge neue Bauvorschriften herausgekommen, die das Bauen viel teurer machen als damals. Das kann passieren, wenn die bisherige Dämmung nicht genehmigt wird und eine viel aufwendigere her muss oder wenn das Bauamt einen verbesserten Schallschutz verlangt. Bei neuen Häusern entsteht dieses Problem selten, bei Altbauten hingegen können selbst 50 000 Euro versicherte Kosten zu wenig sein. Bei Häusern aus den Fünfzigerjahren beispielsweise sind Zusatzkosten von 100 000 Euro möglich.