Vorsorgepolicen für Kinder: Wichtig oder eher nicht?
Was ist, wenn mein Kind schwer erkrankt oder einen Unfall hat? Die reinste Horrorvorstellung für Eltern. Eine Kinderinvaliditätsversicherung kann zumindest die finanziellen Folgen einer bleibenden Behinderung absichern. Die meisten Verträge bieten eine lebenslange monatliche Rente, manche eine Einmalzahlung, einige Tarife verknüpfen beides.
Kinder für den Fall von Invalidität absichern
Erkrankt das eigene Kind schwer oder hat einen Unfall und bleibt danach schwerbehindert, stellt das meist das Leben der ganzen Familie auf den Kopf – das Kind braucht viel Aufmerksamkeit und oft besondere Förderung und Therapien. Bleibt ein Elternteil zu Hause, um für das pflegebedürftige Kind zu sorgen, fällt ein Teil des Familieneinkommens weg. Manchmal kommen Ausgaben für einen rollstuhlgerechten Umbau des Hauses oder der Wohnung hinzu. Schließen Eltern eine Kinderinvaliditätsversicherung ab, können sie dafür sorgen, dass für einen solchen Fall genügend Geld zur Verfügung steht. Letztendlich ist alles eine Frage des Geldbeutels.
uniVersa als Testsieger bei Guter Rat ausgezeichnet
Die Verbraucherzeitschrift Guter Rat hat in der Ausgabe 10/2021 Vorsorgepolicen für Kinder unter die Lupe genommen, die mit einer Option für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kombiniert werden können. Das leistungsstärkste Angebot bietet die uniVersa mit ihrem Vorsorgekonzept Tip-Top Tabaluga. Im Gesamtergebnis erhielt sie die Bestbewertung „Ausgezeichnet“ und wurde zum Testsieger gekürt. Das ganzheitliche Vorsorgekonzept bietet einen Rundum-Schutz durch die Kombination von kindgerechten Tarifen aus der Krankenzusatz- und Unfallversicherung sowie der Zukunftsvorsorge. Highlight ist eine Zusatzversicherung mit Option auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsfragen oder wahlweise einer Kapitalauszahlung bei schweren Krankheiten, Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann zum Beispiel zu Beginn der Ausbildung oder nach dem Studium ohne erneute Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Damit führen zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen zu keinem Risikozuschlag oder Leistungsausschluss und auch zu keiner Ablehnung des Antrages.