Sind Kosten bei Beitragsänderungen rechtens?
Nein. Viele Riester-Versicherer haben ihren Kunden in den vergangenen Jahren zu Unrecht mehrfach Abschluss- und Vertriebskosten bei zulagenbedingten Beitragsänderungen berechnet. Dabei kann es sich schnell um mehrere hundert bis weit über tausend Euro handeln. Riester-Sparende mit Kindern waren besonders häufig davon betroffen.
Wer Kinderzulagen bekommt, kann die Sparrate um die Höhe der Zulage kürzen und bekommt trotzdem noch die volle Förderung. Sparende, deren Einkommen sich erhöht, müssen dagegen mehr einzahlen, um die volle Förderung auszuschöpfen. Denn dafür muss die Sparrate inklusive Zulagen 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens entsprechen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat Ende 2019 klargestellt, dass Kosten auf solche Beitragsänderungen rechtswidrig sind. Allerdings sind die Versicherer nicht verpflichtet, alle Kunden zu ermitteln und unaufgefordert zu entschädigen. Die Kunden müssen selbst aktiv werden. Oft lässt sich anhand der Vertragsunterlagen aber nicht nachvollziehen, ob sie mehrfach abkassiert wurden.
Fordern Sie mithilfe des Musterbriefs der Verbraucherzentrale Hamburg Ihren Versicherer zur Prüfung Ihres Vertrags und der erhobenen Abschluss- und Vertriebskosten auf. Nur Rentenversicherungen sind betroffen, nicht aber Riesterzulagen für geförderte Bank- und Fondssparpläne.
Quelle: Stiftung Warentest