Sind alle Rohre unterm Grundstück in der Gebäudeversicherung mitversichert?
Lecke in Abwasserrohre: Wer haftet für Rohrschäden?
Nicht automatisch. Auf dem Grundstück gelegene Zuleitungsrohre für die Wasserversorgung sowie Rohre für Heizung, Solarheizung, Klima- und Wärmepumpen sind standardmäßig mitversichert, wenn sie der Versorgung versicherter Gebäude dienen. Das gilt aber nicht für Zuleitungsrohre zu einer Teichanlage, einem Springbrunnen, zu einem Wasserhahn im Garten oder Rohre, die der Versorgung von nicht versicherten Nebengebäuden dienen.
Wenn Schäden an Ableitungsrohren entstehen, die unterirdisch auf dem Grundstück verlaufen, ist dies standardmäßig nicht mitversichert oder nur mit geringen Summen, beispielsweise 1 500 Euro. Das kann zu wenig sein, wenn es nicht nur um ein kurzes Stück von drei oder vier Metern geht, sondern um 30 oder 40 Meter Rohrstrecke. Dann sollte eher mindestens 10 000 Euro versichert sein. Teuer kann es auch werden, wenn Ableitungsrohre unterm Keller oder unterhalb der Bodenplatte verlaufen. Einige Gesellschaften bieten diesen Zusatzschutz ungern an: Es gibt zu viele und zu teure Schäden. Das zeigt, dass für die Mitversicherung Bedarf besteht.