Kann eine Bank trotz Rechtsanspruch einem Kunden ein Basiskonto verwehren?
Nur in seltenen Fällen. Nachdem der Antrag auf Kontoeröffnung gestellt wurde, hat die Bank für eine Entscheidung zehn Tage Zeit. Wenn sie den Kunden ablehnt, muss sie auch das innerhalb von zehn Tagen tun und begründen. Das regelt das Zahlungskontengesetz (ZKG). Es gibt folgende Ablehnungsgründe:
1. Wenn er bereits bei einer anderen Bank in Deutschland ein Konto nutzt.
2. Wenn er innerhalb der letzten drei Jahre wegen einer Straftat gegen die Bank, einen ihrer Mitarbeiter oder Kunden verurteilt wurde.
3. Wenn er bereits ein Basiskonto bei derselben Bank hatte, das ihm wegen Zahlungsverzugs oder Nutzung zu verbotenen Zwecken gekündigt wurde.
4. Wenn die Bank durch die Kontoeröffnung gegen ihre allgemeinen Sorgfaltspflichten aus dem Geldwäsche- und Kreditwesengesetz verstoßen würde.
Sollte einem Kunden die Eröffnung eines Basiskontos nach seiner Auffassung zu Unrecht verwehrt werden, kann er sich an die Beschwerdestelle des jeweiligen Bankenverbandes wenden. Auch die Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungsstellen bieten ihre Unterstützung an. Welche Möglichkeiten Verbraucher haben, zeigt die Übersicht Bei Finanzombudsstellen beschweren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Es ist auch möglich, ein Verwaltungsverfahren bei der Bafin zu beantragen. Sie prüft dann, ob die Voraussetzungen für den Abschluss eines Basiskontovertrages vorliegen