Kann die Bank die Konditionen für ein Girokonto beliebig ändern?
Nein, das kann sie nicht*. Verträge können die Parteien des Vertrags nur einverständlich ändern. Einseitig geht das nicht. Banken und Sparkassen haben allerdings viele Jahre lang gedacht, dass es für eine einverständliche Änderung von Preisen und anderen Bedingungen ausreicht, wenn sie die Kunden über die neuen Bedingungen mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten informieren und diese nicht widersprechen. Im April 2021 urteilte der Bundesgerichtshof allerdings: Das ist rechtswidrig. Für Kunden nachteilige Änderungen der Bedingungen und Preise werden nur wirksam, wenn Kunden ausdrücklich zustimmen. Einzelheiten dazu in unserem ausführlichen Bericht Sparkassen- und Bankgebühren: Erstattung rechtswidriger Erhöhungen. Inzwischen habe alle Banken und Sparkassen ihre Kunden aufgefordert, den aktuellen Bedingungen zuzustimmen. Bleibt die Zustimmung aus, werden Banken und Sparkassen wohl kündigen.