Gelten Implantate oder überkronte Zähne als fehlend beim Antrag für eine Zahnzusatzversicherung?
Die Versicherer betrachten Brücken, Kronen oder Implantate üblicherweise nicht als fehlende Zähne, da die Lücke ja geschlossen ist. Sie können also einen Vertrag bekommen. Wichtig ist, dass Sie im Antrag alle Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß beantworten. Manche Versicherer fragen zum Beispiel auch, wie alt bestehender Zahnersatz ist. Stellen Sie Anträge bei mehreren Versicherern gleichzeitig, da die Gesellschaften mit Vorschäden unterschiedlich umgehen. Von manchen erhalten Sie sogar Leistungen für die Reparatur oder den Austausch von bestehendem Zahnersatz.