Darf die Bank mein Girokonto einfach so kündigen?
Im Einzelfall sind Banken berechtigt, Verträge mit Kunden zu kündigen, müssen dies aber begründen. Für alle auf Dauer angelegten Verträge gilt nämlich von Gesetzes wegen: Die Parteien dürfen sie aus wichtigem Grund kündigen. Für die Sparkassen gibt es diesbezüglich ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Sie dürfen ihren Kunden nicht ohne sachgerechten Grund kündigen (BGH Az: XI ZR 214/14). Nur mit sachgerechter Begründung sind sie berechtigt, Kunden vor die Tür zu setzen, schrieben die Bundesrichter den kommunalen Kreditinstituten ins Stammbuch. Eine Regelung, wonach Sparkassen ohne Angabe von Gründen kündigen dürfen, sei damit nicht vereinbar.
Eine Bank kann ein Girokonto auch kündigen, wenn auf dem Konto innerhalb eines Jahres weder Geldeingänge noch -ausgänge zu verzeichnen sind, sodass die Bank sicher sein kann, dass sie die Kontoführungskosten nicht bekommt.