Bei welchen Schäden greift die Gebäudeversicherung?
Die Gebäudeversicherung besteht aus vier Bausteinen: Feuer (in erster Linie Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdrutsche, Lawinen:
Feuer. Die Versicherung zahlt, wenn das Haus abbrennt. Sie greift auch für Folgeschäden, zum Beispiel wenn bei einem Brand des Dachstuhls Löschwasser die Wohnräume darunter flutet. Dasselbe gilt, wenn beim Abtransport des Brandschutts Hausflur oder Fassade beschädigt werden. Es muss sich aber um ein Feuer handeln, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Nicht versichert sind daher Sengschäden, da sich hier kein Feuer selbst ausgebreitet hat. Davon abweichend ist aber in einer Reihe von Tarifen die Regulierung von Sengschäden als Leistungserweiterung enthalten (zum Vergleich Wohngebäudeversicherung). Dasselbe gilt für Bauteile, die ohnehin Feuer und Wärme ausgesetzt sind. Fängt ein Schornstein oder ein Kamin Feuer, wird der Schaden daran nicht ersetzt. Brennt dann auch das Haus, ist das aber versichert. Auch Blitzschäden sind abgedeckt. Das gilt aber vor allem in manchen alten Verträgen nicht für Überspannung: Wenn ein Blitz zum Beispiel in eine Überlandleitung einschlägt, können Stromspitzen die teure Elektronik der Heizungsanlage lahmlegen. In den aktuellen Angeboten sind Überspannungsschäden versichert, jedoch in unterschiedlicher Höhe.
Leitungswasser. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Leitungswasserschäden am Gebäude, zum Beispiel an Fußböden und am Mauerwerk oder an der Heizungsanlage. Sobald ein Haus 25 bis 30 Jahre alt ist, nehmen Leitungsschäden deutlich zu. Dagegen können die Besitzer wenig machen. Meist ist Korrosion die Ursache, und die zieht sich durchs gesamte Leitungsnetz. Eine Grundsanierung ist kaum bezahlbar. Wenn die Rohre unter Putz liegen, muss das Haus fast bis auf den Rohbauzustand zurückgebaut werden. Da ist es meist wirtschaftlicher, nur die jeweiligen Schäden zu reparieren. Der Schutz deckt nicht nur Trinkwasserleitungen ab, sondern auch Rohre der Heizungsanlage. Nicht versichert sind aber Regenfallrohre, wenn sie nicht zugleich Hausabwasser entsorgen. Weitere Ausschlüsse sind Hausschwamm oder Wasser natürlichen Ursprungs wie Überschwemmungen.
Sturm und Hagel. Die Sturmversicherung greift ab Windstärke 8, etwa 62 Stundenkilometer Windgeschwindigkeit. Solche Unwetter nehmen zu. Laut einer Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung können schwere Stürme, die bisher alle 50 Jahre vorkamen, künftig alle 10 Jahre eintreten. Typisch sind abgedeckte Dächer, abgeknickte Antennen, eingedrückte Scheiben oder aufs Haus gestürzte Bäume. Wenn Hagel eine Regenrinne verstopft und Wasser ins Haus läuft, ist das nicht versichert.
Elementarschäden: Wir empfehlen, diesen Zusatz mit abzuschließen. Zu den Elementarschäden gehören vor allem Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Starkregen. Vor allem Starkregen nehmen zu. Sie sind oft lokal begrenzt, dann aber katastrophal. Die Kanalisation kann die Wassermassen nicht mehr aufnehmen, Keller laufen voll. Vor allem in alten Verträgen sind Elementarschäden oft nicht versichert. Hausbesitzer sollten dies mit absichern, sonst gehen sie zum Beispiel bei einem Starkregen leer aus.