Auf welche Leistungen der Gebäudeversicherung sollte man achten?
Die Stiftung Warentest empfiehlt nur Tarife, die auch dann zahlen, wenn der Kunde den Schaden grob fahrlässig verursacht hat, unabhängig von der Schadenhöhe (zum Vergleich Wohngebäudeversicherung). Zum Beispiel, weil er Kerzen unbeaufsichtigt ließ und die Wohnung ausbrannte. Andere Tarife kürzen dann die Entschädigung oder zahlen gar nichts. Da es oft um Hunderttausende Euro geht, ist das ein Existenz gefährdendes Risiko.
Vorsicht: Einige Tarife geben zwar an, bei grober Fahrlässigkeit zu leisten. Im Kleingedruckten beschränken sie dies aber auf Beträge wie zum Beispiel 10 000 Euro. Bei einem Totalschaden ist das viel zu wenig. Wir finden, Kunden sollten voll abgesichert sein. Die Versicherung sollte Schäden bis zu einer Höhe von 100 Prozent der Versicherungssumme übernehmen.
Daneben halten wir weitere fünf Leistungen für unverzichtbar: Abbruch- und Aufräumkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten durch behördliche Auflagen, Dekontamination des Erdreichs, zum Beispiel durch Erdöl oder Brandschutt, sowie Überspannung durch Blitz.Details dazu stehen in den weiteren Fragen unten.
Wichtig sind für viele Kunden im individuellen Einzelfall außerdem weitere Leistungen, je nach Beschaffenheit von Haus und Grundstück: Zu- und Ableitungsrohre, Solaranlagen, Aufräumkosten für Bäume, Mehrkosten fürs Beseitigen von Restwerten, Fahrzeuganprall oder Kosten für Sachverständige. Weitere Informationen dazu finden Sie in den nächsten Fragen.