Vermögensschadenhaftpflichtversicherung – sicher beraten



 

Beschreibung

Für wen ist die Vermögensschaden­haftpflichtversicherung Pflicht?

Für viele freie Berufe ist die Versicherung gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise für Rechtsanwälte, Steuerberater, Hausverwalter, Wirtschaftsprüfer oder – abhängig vom Bundesland – Architekten. Auch viele Selbstständige in der Finanz- und Versicherungsbranche müssen für die Zulassung eine Vermögensschadenhaftpflicht nachweisen, wie der Versicherungsvermittler nach §34d GewO oder der Immobilienkreditvermittler nach §34i GewO.

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Overview

Service
3 / 5
3
Preis
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Leistung
3 / 5
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