Vermögensschadenhaftpflicht – Jetzt individuell absichern

Wer benötigt eine Haftpflicht für Vermögensschäden?

Wenn Sie als Unternehmer oder Freiberufler folgende Tätigkeiten ausüben, brauchen Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht:

  • Beratung
  • Begutachtung
  • Prüfung
  • Vollstreckung
  • Verwaltung
  • Beurkundung
  • Aufsichtsführung

Dabei ist es unerheblich, ob Sie ein eigenes Unternehmen führen oder nur nebenberuflich tätig sind. Selbst wenn Sie ausschließlich ehrenamtlich tätig sind, beispielsweise als Vereinsvorstand, haften Sie per Gesetz für Schäden, die Dritten durch Ihren Fehler entstehen.

 



 

Beschreibung

Die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung auf einen Blick

Die Vermögensschaden­haftpflicht ist eine Versicherung für Unternehmer und Freiberufler, die von Berufs wegen andere beraten oder fremde Vermögensinteressen wahrnehmen. Sie bietet umfassenden Schutz, wenn ein Kunde durch Sie einen finanziellen Schaden erleidet. Für einige Berufe ist die Versicherung gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Hausverwalter.

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