Beschreibung
Was leistet eine Hundehaftpflicht?
Ähnlich wie eine private Haftpflichtversicherung für Menschen leistet eine Hundehalterhaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Hund verursacht hat.
Je nachdem, ob man einen Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung wählt, übernimmt die Versicherung die Kosten vollständig oder man trägt als Hundehalter einen kleinen Teil der Kosten selbst und erhält so einen günstigeren Beitrag.
Ein Personenschaden liegt bspw. vor, wenn Ihr Hund auf die Straße rennt und damit einen Verkehrsunfall mit Verletzten verursacht oder an einem anderen Menschen hochspringt und dieser dadurch stürzt und sich verletzt. In diesen Fällen kommt oft nicht nur die Übernahme von Heilkosten, sondern auch die Zahlung von Schmerzensgeld auf Sie zu.
Hat der Hund den Garten des Nachbarn umgegraben oder die Schuhe eines Gastes zerkaut, liegt ein Sachschaden vor. In diese Kategorie fallen auch Mietsachschäden wie z. B. angenagte Türen und Sachschäden an beweglichen Objekten wie dem Vermieter gehörendes Inventar. Solch ein Schaden liegt vor, wenn der Vierbeiner die Tischbeine der Ferienwohnung zerkaut oder auch den Hotelteppich ruiniert.
Die Hundehaftpflicht leistet zudem für Vermögensschäden. Wenn Ihr Hund bspw. einen Tierarzt beißt und er seiner Tätigkeit aufgrund dieser Bissverletzung nicht mehr nachkommen kann, übernimmt die Hundehalterhaftpflicht die Behandlungskosten sowie eine finanzielle Entschädigung für den Verdienstausfall des Arztes.
Der DFV-HundehaftpflichtSchutz leistet eine Höchstentschädigung von maximal 20 Millionen Euro pro Versicherungsfall und lässt sich sowohl ohne Selbstbeteiligung als auch mit Selbstbeteiligung (300 Euro) für Ihren Vierbeiner abschließen.