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Privat Krankenversicherte können zwischen Dutzenden von Tarifen wählen. Wichtig ist es, sich Vor- und Nachteile genau anzusehen.
Private Krankenversicherung wechseln: neuer Tarif beim gleichen Anbieter
Wer in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist, muss regelmäßig eine Beitragserhöhung verkraften – das kann vor allem dann zum Problem für die Kunden werden, wenn ihre Einkünfte im Rentenalter sinken. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann in der Regel nicht mehr möglich und auch der Wechsel zu anderen Unternehmen hat meist keinen Sinn. Kunden der privaten Krankenversicherung (PKV) können aber bei ihrem Versicherer in einen günstigeren „gleichartigen“ Tarif wechseln und behalten dabei alle im bisherigen Vertrag erworbenen Rechte – vor allem die Rückstellungen, die der Versicherer für höhere Krankheitskosten im Alter gebildet hat.
Rechte durchzusetzen ist für PKV-Kunden manchmal mühsam
Dieses Wechselrecht ist im Versicherungsvertragsgesetz garantiert. Für Leistungen, die bereits im jetzigen Vertrag enthalten sind, darf es im neuen Vertrag keine neuen Wartezeiten, Risikozuschläge oder Ausschlüsse geben. Doch ein Wechsel in der privaten Krankenversicherung kann mühsam sein, berichten Finanztest-Leser. Damit ein PKV-Tarifwechsel sich auch langfristig lohnt, kommt es nämlich nicht nur auf die Höhe des Beitrags, sondern auch auf die Leistungen an. Das Wechselrecht in „gleichartige“ Tarife bedeutet nicht, dass die Verträge identisch sind. Es heißt lediglich, dass jemand zum Beispiel von einem Tarif, der ambulante, stationäre und Zahnleistungen umfasst, in einen anderen wechseln darf, der ebenfalls diese Leistungsbereiche abdeckt.
Leistungen in Ruhe vergleichen
Um den Umfang der Leistungen müssen sich Kundinnen und Kunden selber kümmern. Dazu müssen sie ihren eigenen Vertrag gut kennen und mögliche Alternativen Punkt für Punkt vergleichen: Bis zu welcher Höhe zahlt der Versicherer etwa Zahnersatzkosten oder Arzthonorare? Wäre es akzeptabel, statt des Einbettzimmers im Krankenhaus ein Zweibettzimmer zu nehmen? In welchem Umfang sieht der Vertrag Leistungen für Heilpraktikerbehandlung oder teure Hörgeräte vor? Wie hoch ist der jährliche Selbstbehalt – also der Betrag, bis zu dem ein Kunde Kosten aus eigener Tasche tragen muss?
Checklisten für Angestellte, Selbstständige und Beamte
Unsere Checklisten Private Krankenversicherung für Angestellte, Selbstständige und Beamte unterstützen Wechselwillige dabei. Mit der Checkliste können Sie Punkt für Punkt ihren jetzigen Vertrag und mögliche Alternativen durchgehen. So sehen Sie, welche Mehrleistungen ein anderer Tarif im Vergleich zum derzeitigen Vertrag bietet und an welcher Stelle Sie auf Leistungen verzichten müssten.
Keine Angst vor Gesundheitsfragen
Sieht der neue Tarif Mehrleistungen vor, stellt der Versicherer hierfür erneut Gesundheitsfragen und darf für Erkrankungen einen Risikozuschlag verlangen oder Leistungen ausschließen. Verlangt der Versicherer einen zu hohen Risikozuschlag, hat der Kunde das Recht, die Mehrleistungen auszuschließen. Aus Angst vor der Gesundheitsprüfung von vorneherein pauschal auf alle Mehrleistungen zu verzichten, ist falsch. In vielen Fällen bekommen Kunden den Vertrag mit besseren Leistungen nämlich ohne Probleme. Verlangt der Versicherer einen Risikozuschlag, muss er mitteilen, welches medizinische Risiko dazu geführt hat. Auch das ist noch nicht das letzte Wort – bleibt ein Versicherter hartnäckig, wird er den Zuschlag unter Umständen noch los.
Standard- und Basistarif
Wenn Ihnen Beiträge dauerhaft über den Kopf wachsen, brauchen Sie eine andere Lösung. Infrage kommen die sogenannten Sozialtarife der privaten Krankenversicherung. Für die meisten bringt der Standardtarif für Rentner eine deutliche Beitragsentlastung. Der Basistarif ist nur in Ausnahmefällen geeignet. Hier erfahren Sie im Detail, wer Zugang zu diesen Tarifen hat und welche Leistungen sie bieten.
Quelle: Stiftung Warentest
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