Leicht zu entscheiden ist die Frage für Beamte. Für die meisten von ihnen ist die private Krankenversicherung aus finanziellen Gründen sinnvoller als die gesetzliche Krankenversicherung. Ihr Dienstherr beteiligt sich mit der Beihilfe an den Behandlungskosten – bei ledigen Bundesbeamten zum Beispiel zu 50 Prozent. Für die verbleibenden Kosten schließen sie am besten eine private Krankenversicherung ab. Würde sich ein Beamter gesetzlich krankenversichern, müsste er den gesamten Versicherungsbeitrag aus der eigenen Tasche bezahlen. Anders als bei Angestellten, für die der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags zahlt, beteiligt sich der Dienstherr der Beamten nicht an den Versicherungsbeiträgen. Einzige Ausnahme: In Hamburg können Beamte wählen, ob sie einen Zuschuss zur gesetzlichen Versicherung wollen.
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