Ist eine Rechnung offen, schickt der Gläubiger meist eine Mahnung. Darauf sollten Schuldner reagieren: Können sie nicht zahlen, sollten sie den Kontakt mit dem Gläubiger suchen und ihre Situation erklären. Auf die Mahnung folgen können sonst Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid. Mit dem Vollstreckungsbescheid kann der Gerichtsvollzieher Wertgegenstände pfänden. Oder der Gläubiger darf Teile des Lohns oder den Konto-Eingang pfänden. Manche Gläubiger beauftragen Inkassofirmen, um Schulden einzutreiben. Die setzen die Schuldner unter Druck. Doch ihre Befugnisse sind begrenzt.
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Wann bin ich mit der Zahlung in Verzug?
Schickt ein Gläubiger eine Mahnung und der Schuldner ist mit der Zahlung in Verzug, muss kommen für ihn noch Zinsen hinzu. Der Verzugszinssatz darf höchstens 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegen. Aber auch ohne vorangegangenes Mahnschreiben kann ein Käufer in Zahlungsverzug geraten.
In Zahlungsverzug geraten. Der Käufer gerät in Verzug, wenn er eine Zahlungsfrist verstreichen lässt, auf die er sich mit dem Verkäufer geeinigt hatte und die nach dem Kalender bestimmt ist („Zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung“).
Mahnbescheid genau prüfen
Mahnbescheid verschickt. Führt die Mahnung nicht zum Erfolg, kann sich der Gläubiger an ein Gericht wenden. Zunächst beantragt er dort einen „Mahnbescheid“. Ob der Gläubiger berechtigt ist, die Forderung zu erheben, überprüft das Gericht nicht. Es verschickt den Mahnbescheid in einem gelben Umschlag. Ein Formular für den Einspruch liegt bei. Um ihn fristgerecht einzulegen, muss der Schuldner das Formular innerhalb von zwei Wochen ausfüllen und an das Gericht zurückschicken.
Forderung prüfen. Eine Forderung sollte genau geprüft werden. Vielleicht ist nur ein Teil berechtigt. Oder der Schuldner hat bereits gezahlt. Oft geht ein Mahnbescheid an beide Ehepartner – obwohl in vielen Fällen nur einer für die Schulden zuständig ist. Ob das so ist, können Verbraucherzentralen prüfen. Nach einem Einspruch geht das Verfahren vor Gericht, das über die Forderung entscheidet. Ist sie berechtigt, bleiben die Kosten für den Prozess beim Schuldner hängen.
Was bedeutet Vollstreckungsbescheid?
Einspruch möglich. Reagiert der Schuldner nicht auf den Mahnbescheid, folgt der Vollstreckungsbescheid. Wie beim Mahnbescheid kann der Schuldner binnen zwei Wochen widersprechen. Für den Einspruch gibt es keinen Vordruck, den muss er selber schreiben. Wenn der Schuldner nicht rechtzeitig auf den Vollstreckungsbescheid reagieren konnte, zum Beispiel weil er im Krankenhaus lag oder verreist war, kann er nachträglich Einspruch einlegen. Dazu muss er einen entsprechenden Antrag beim Gericht stellen. In dem Schreiben muss er begründen, warum er die Frist versäumt hat und dafür Belege bringen, etwa eine Liegebescheinigung der Klinik oder eine Hotelrechnung. Er darf nicht vergessen, den Einspruch mitzuschicken. Sind beide Zwei-Wochen-Fristen ohne Einspruch oder Zahlung verstrichen, kann der Gläubiger eine Pfändung beantragen.
Was bedeutet Pfändung?
Bei einer Pfändung setzt ein Gläubiger sein Recht auf eine Zahlung durch, wenn ein Schuldner das nicht freiwillig tut. Bei einer Sachpfändung zieht ein Gerichtsvollzieher los und schaut in der Wohnung oder dem Haus des Schuldners nach verwertbaren Gegenständen. Das können teure Autos, Schmuck oder Möbel sein.
Das Gericht kann auch eine Konto- oder Lohnpfändung anordnen. Bei einer Kontopfändung greift die Bank auf das Konto des Schuldners zu, um mit dem Guthaben bestehende Schulden zu begleichen. Bei der Lohn- oder Gehaltspfändung muss der Arbeitgeber einen Teil des Netto-Arbeitseinkommens an den Gläubiger abführen. Nicht gepfändet werden Zulagen wie Urlaubsgeld oder Spesen, anteilig gilt das auch für Überstundenvergütungen und Weihnachtsgeld bis zu einer Höhe von 500 Euro. Droht eine Lohnpfändung, empfiehlt sich ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber, in dem die persönliche Situation dargelegt wird. Wegen einer Lohnpfändung darf der Arbeitgeber im Normalfall nicht kündigen. Im Fall einer Konto- oder Lohnpfändung ist immer ein Grundfreibetrag vor der Pfändung geschützt. Unser Pfändungsrechner hilft bei der Ermittlung des genauen Betrags.
Kontopfändung, Pfändungsschutzkonto, Pfändungsrechner
Wenn ein Schuldner auch nach Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid nicht zahlt, kann der Gläubiger auf Antrag bei Gericht dessen Konto pfänden lassen. Die Kontoeingänge fließen dann an den Gläubiger, der Schuldner kommt nicht an sein Geld. Auch Überweisungen oder Lastschriftabbuchungen sind nur möglich, wenn das Guthaben die Pfändungssumme übersteigt.
Eine Kontopfändung kann auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erfolgen. Wenn der entsprechende Pfändungsbeschluss bei der Bank eingeht, hat der Kontoinhaber aber noch vier Wochen Zeit, um sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen. Damit kann er einen Teil seiner Einkünfte vor der Pfändung sichern.
Hier können Sie den pfändbaren Betrag berechnen
Jeder Mensch in Deutschland benötigt einen gewissen Geldbetrag zur Sicherung des Lebensunterhalts. Ab dem 1. Juli 2021 beträgt der Grundfreibetrag 1 252,64 Euro pro Monat und ist mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) vor einer Pfändung geschützt. Bei höherem Nettoeinkommen und Unterhaltszahlungen, zum Beispiel für Kinder oder Ehepartner, fällt der geschützte Betrag höher aus.
Die Erhöhung des Freibetrags muss bei der Bank beantragt werden, wofür eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung nötig ist. Diese stellen beispielsweise Jobcenter, Sozialämter, Schuldnerberatungsstellen und Rechtsanwälte aus. Mit unserem Rechner finden Sie heraus, wie viel Geld bei Ihrem Einkommen gepfändet werden darf. Die Werte basieren auf der offiziellen Pfändungstabelle, die alle zwei Jahre aktualisiert wird.