Mahnung, Voll­stre­ckungs­bescheid, Pfändung: Was passiert wann?

Ist eine Rechnung offen, schickt der Gläubiger meist eine Mahnung. Darauf sollten Schuldner reagieren: Können sie nicht zahlen, sollten sie den Kontakt mit dem Gläubiger suchen und ihre Situation erklären. Auf die Mahnung folgen können sonst Mahn­bescheid und Voll­stre­ckungs­bescheid. Mit dem Voll­stre­ckungs­bescheid kann der Gerichts­voll­zieher Wert­gegen­stände pfänden. Oder der Gläubiger darf Teile des Lohns oder den Konto-Eingang pfänden. Manche Gläubiger beauftragen Inkassofirmen, um Schulden einzutreiben. Die setzen die Schuldner unter Druck. Doch ihre Befug­nisse sind begrenzt.

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Wann bin ich mit der Zahlung in Verzug?

Schickt ein Gläubiger eine Mahnung und der Schuldner ist mit der Zahlung in Verzug, muss kommen für ihn noch Zinsen hinzu. Der Verzugs­zins­satz darf höchs­tens 5 Prozent­punkte über dem Basiszinssatz liegen. Aber auch ohne voran­gegangenes Mahn­schreiben kann ein Käufer in Zahlungs­verzug geraten.

In Zahlungs­verzug geraten. Der Käufer gerät in Verzug, wenn er eine Zahlungs­frist verstreichen lässt, auf die er sich mit dem Verkäufer geeinigt hatte und die nach dem Kalender bestimmt ist („Zahl­bar inner­halb von 14 Tagen nach Lieferung“).

Mahn­bescheid genau prüfen

Mahn­bescheid verschickt. Führt die Mahnung nicht zum Erfolg, kann sich der Gläubiger an ein Gericht wenden. Zunächst beantragt er dort einen „Mahn­bescheid“. Ob der Gläubiger berechtigt ist, die Forderung zu erheben, über­prüft das Gericht nicht. Es verschickt den Mahn­bescheid in einem gelben Umschlag. Ein Formular für den Einspruch liegt bei. Um ihn frist­gerecht einzulegen, muss der Schuldner das Formular inner­halb von zwei Wochen ausfüllen und an das Gericht zurück­schi­cken.

Forderung prüfen. Eine Forderung sollte genau geprüft werden. Vielleicht ist nur ein Teil berechtigt. Oder der Schuldner hat bereits gezahlt. Oft geht ein Mahn­bescheid an beide Ehepartner – obwohl in vielen Fällen nur einer für die Schulden zuständig ist. Ob das so ist, können Verbraucherzentralen prüfen. Nach einem Einspruch geht das Verfahren vor Gericht, das über die Forderung entscheidet. Ist sie berechtigt, bleiben die Kosten für den Prozess beim Schuldner hängen.

Was bedeutet Voll­stre­ckungs­bescheid?

Einspruch möglich. Reagiert der Schuldner nicht auf den Mahn­bescheid, folgt der Voll­stre­ckungs­bescheid. Wie beim Mahn­bescheid kann der Schuldner binnen zwei Wochen wider­sprechen. Für den Einspruch gibt es keinen Vordruck, den muss er selber schreiben. Wenn der Schuldner nicht recht­zeitig auf den Voll­stre­ckungs­bescheid reagieren konnte, zum Beispiel weil er im Kranken­haus lag oder verreist war, kann er nach­träglich Einspruch einlegen. Dazu muss er einen entsprechenden Antrag beim Gericht stellen. In dem Schreiben muss er begründen, warum er die Frist versäumt hat und dafür Belege bringen, etwa eine Liege­bescheinigung der Klinik oder eine Hotel­rechnung. Er darf nicht vergessen, den Einspruch mitzuschi­cken. Sind beide Zwei-Wochen-Fristen ohne Einspruch oder Zahlung verstrichen, kann der Gläubiger eine Pfändung beantragen.

Was bedeutet Pfändung?

Bei einer Pfändung setzt ein Gläubiger sein Recht auf eine Zahlung durch, wenn ein Schuldner das nicht freiwil­lig tut. Bei einer Sach­pfändung zieht ein Gerichts­voll­zieher los und schaut in der Wohnung oder dem Haus des Schuldners nach verwert­baren Gegen­ständen. Das können teure Autos, Schmuck oder Möbel sein.

Das Gericht kann auch eine Konto- oder Lohn­pfändung anordnen. Bei einer Kontopfändung greift die Bank auf das Konto des Schuldners zu, um mit dem Guthaben bestehende Schulden zu begleichen. Bei der Lohn- oder Gehalts­pfändung muss der Arbeit­geber einen Teil des Netto-Arbeits­einkommens an den Gläubiger abführen. Nicht gepfändet werden Zulagen wie Urlaubs­geld oder Spesen, anteilig gilt das auch für Über­stunden­vergütungen und Weihnachts­geld bis zu einer Höhe von 500 Euro. Droht eine Lohn­pfändung, empfiehlt sich ein offenes Gespräch mit dem Arbeit­geber, in dem die persönliche Situation dargelegt wird. Wegen einer Lohn­pfändung darf der Arbeit­geber im Normalfall nicht kündigen. Im Fall einer Konto- oder Lohn­pfändung ist immer ein Grund­frei­betrag vor der Pfändung geschützt. Unser Pfändungsrechner hilft bei der Ermitt­lung des genauen Betrags.

Konto­pfändung, Pfändungs­schutz­konto, Pfändungs­rechner

Wenn ein Schuldner auch nach Mahn­bescheid und Voll­stre­ckungs­bescheid nicht zahlt, kann der Gläubiger auf Antrag bei Gericht dessen Konto pfänden lassen. Die Konto­eingänge fließen dann an den Gläubiger, der Schuldner kommt nicht an sein Geld. Auch Über­weisungen oder Last­schrift­abbuchungen sind nur möglich, wenn das Guthaben die Pfändungs­summe über­steigt.

Eine Konto­pfändung kann auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erfolgen. Wenn der entsprechende Pfändungs­beschluss bei der Bank eingeht, hat der Konto­inhaber aber noch vier Wochen Zeit, um sein Giro­konto in ein Pfändungs­schutz­konto umwandeln zu lassen. Damit kann er einen Teil seiner Einkünfte vor der Pfändung sichern.

Hier können Sie den pfänd­baren Betrag berechnen

Jeder Mensch in Deutsch­land benötigt einen gewissen Geld­betrag zur Sicherung des Lebens­unter­halts. Ab dem 1. Juli 2021 beträgt der Grund­frei­betrag 1 252,64 Euro pro Monat und ist mit einem Pfändungs­schutz­konto (P-Konto) vor einer Pfändung geschützt. Bei höherem Netto­einkommen und Unter­halts­zahlungen, zum Beispiel für Kinder oder Ehepartner, fällt der geschützte Betrag höher aus.

Die Erhöhung des Frei­betrags muss bei der Bank beantragt werden, wofür eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung nötig ist. Diese stellen beispiels­weise Jobcenter, Sozial­ämter, Schuldnerberatungs­stellen und Rechts­anwälte aus. Mit unserem Rechner finden Sie heraus, wie viel Geld bei Ihrem Einkommen gepfändet werden darf. Die Werte basieren auf der offiziellen Pfändungstabelle, die alle zwei Jahre aktualisiert wird.

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