Die Leistungen der Pflegeversicherung hängen davon ab, wo und von wem Sie oder eine Ihnen nahestehende Person gepflegt werden und wie groß der Unterstützungsbedarf ist.

 

Aktuelle Informationen

Um das Gesundheitswesen und die Pflege bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu unterstützen, hat der Gesetzgeber Sonderregelungen erlassen, woraus sich z.B. Anpassungen bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung, der Kurzzeitpflege, den Entlastungsleistungen oder den Pflegehilfsmitteln ergeben.

Hier finden Sie die Sonderregelungen

Für weitere Auskünfte nutzen Sie bitte das Angebot der Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse. Hier können Sie sich über Leistungen und Unterstützungsangebote informieren, die für Ihre individuelle Situation erforderlich sind.

 

 

Grundsätzlich stehen den Bürgerinnen und Bürgern unterschiedliche Formen beziehungsweise Einrichtungen der Pflege und Betreuung zur Verfügung. Für welche Möglichkeit sich die Betroffenen und ihre Angehörigen entscheiden, hängt zum einen von der Schwere der Pflegebedürftigkeit, zum anderen aber auch von den persönlichen Lebensumständen der Personen ab, die die Pflege übernehmen möchten.

Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen werden nach der Art der Leistung unterschieden. Sie reichen von ambulanten Pflegediensten und Einzelpflegekräften, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause unterstützen, über neue Wohnformen wie Pflege-Wohngemeinschaften oder Angebote von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen bis zu einer umfassenden Versorgung und Betreuung in vollstationären Pflegeeinrichtungen.

Mit den drei Pflegestärkungsgesetzen in der letzten Legislaturperiode wurden die Leistungen, die der Unterstützung und Stärkung der häuslichen Pflege sowie der Entlastung pflegender Angehöriger dienen, erheblich ausgeweitet und flexibilisiert. So wurden die meisten Leistungsbeträge deutlich erhöht, der Entlastungsbetrag kann von allen Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden, die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können in voller Höhe zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, zum Pflegegeld oder zur Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden, und die Leistungen der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege können in gewissem Umfang miteinander kombiniert werden.

 

Es gibt viele verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Anspruch nehmen können.

 

Durch den Pflegeleistungs-Helfer können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit unkompliziert einen Überblick über die Leistungen verschaffen, die für sie in Frage kommen.

 

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