
Mit einem günstigen Wertpapierdepot können Sie oft ein paar Hundert Euro im Jahr sparen.
Kostenmodelle: Flatfee ist am transparentesten
Die meisten Banken und Online-Broker erheben die Kosten für den Wertpapierkauf und -verkauf prozentual auf den Orderwert, manche arbeiten mit gestaffelten Preisen. Anlegerinnen und Anleger sollten dabei genau hinschauen und vor allem auf Mindest- und Höchstpreise achten.
Bei den Orderkosten ist die sogenannte Flatfee die transparenteste Lösung. Dann zahlt man unabhängig von der Ordergröße stets den gleichen Betrag. Beim preisgünstigsten Anbieter im Test sind Wertpapierorders über den Handelsplatz Xetra schon für pauschal 4 Euro zuzüglich geringer Fremdspesen möglich.
Einfach ein Onlinedepot eröffnen
Antrag. Filialkunden können bei ihrer Bank oder Sparkasse die Eröffnung eines Onlinedepots beantragen. Wer Wertpapiere lieber bei Direktbanken und Onlinebrokern lagern will, lädt das Formular zur Kontoeröffnung von der Internetseite des gewählten Anbieters herunter und füllt es aus. Bevor es losgeht, muss das Institut nur noch die Identität des Neukunden prüfen, etwa per Postident.
Postident-Verfahren. Neukunden legen Personalausweis oder Reisepass sowie das Postident-Formular der Direktbank dem Mitarbeiter einer Postfiliale vor. Der bestätigt ihre Identität gegenüber dem Anbieter. Einige Tage später erhalten Kunden per Post alle Dokumente und Daten fürs Onlinedepot.
Videoident-Verfahren. Mittlerweile bieten die meisten Broker und Banken neben dem Post- auch ein Videoident-Verfahren an. Per Videochat können sich Kunden von zu Hause aus legitimieren. Das dauert etwa zehn Minuten. Kunden brauchen dafür ihren Ausweis oder Reisepass, einen Computer oder Tablet-PC mit Webcam und Mikrofon oder ein Smartphone mit Videofunktion und eine Internetverbindung.
So klappt der Depotwechsel
Antrag. Sie stellen einen Antrag beim neuen Depotanbieter. Er kümmert sich um den Umzug Ihrer Wertpapiere. Wechseln Sie zu einer Direktbank, müssen Sie Ihre Identität bestätigen lassen, etwa per Videoident-Verfahren.
Sperrzeit. Beachten Sie, dass Sie in der Wechselphase oft über mehrere Tage oder gar Wochen hinweg keine Wertpapiere verkaufen können.
Fondsbruchteile. Bruchteile an Investmentfonds lassen sich nicht ins neue Depot übertragen. Geben Sie sie an die Fondsgesellschaft zurück. Ist das nicht möglich, beauftragen Sie die Depotbank mit dem Verkauf. ETF-Bruchteile, die über einen Sparplan erworben wurden, können Sie in der Regel über eine Order veräußern.
Bestandsschutz. Prüfen Sie, ob der Kaufzeitpunkt der Wertpapiere korrekt übertragen wird. Bei Käufen vor dem 1. Januar 2009 müssen Sie keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne zahlen – auch nach dem Depotwechsel. Für Fonds, die Sie vor 2009 angeschafft haben, sind Kursgewinne, die ab 1. Januar 2018 erzielt werden, bis zu 100 000 Euro pro Person steuerfrei.
Verlustübertrag. Verluste aus Börsengeschäften lassen sich mit künftigen Gewinnen verrechnen. Das spart Abgeltungsteuer. Um davon zu profitieren, müssen Sie bei der alten Bank einen Verlustübertrag beantragen.
Wertpapiere sind vor Insolvenz geschützt
Jedes Wertpapierdepot hat wie ein Girokonto eine eindeutige Identifikationsnummer, die Depotnummer. In dem Wertpapierdepot gibt es keinen Barbestand, Anleger benötigen deshalb ein zusätzliches Verrechnungskonto für die Abwicklung von Wertpapiertransaktionen. Die Guthaben bei allen von uns getesteten Banken unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung. Die Wertpapiere im Depot bleiben auch dann im Besitz des Anlegers, wenn die depotführende Bank Pleite gehen sollte.
Wertpapierdepots – mit oder ohne Betreuung
Wer ein Depot bei einer Filialbank eröffnet, kann sich für alle Fragen rund um den Wertpapierhandel an seinen Kundenbetreuer wenden. Bei den meist deutlich billigeren Depots von Direktbanken oder Onlinebrokern gibt es meist nur eingeschränkte oder keine Beratung. Bei vielen Filialbanken können Anleger, die dort ein zusätzliches Onlinedepot haben, eine Order wahlweise mit Beratung abwickeln oder kostengünstiger selbst am Computer aufgeben. Die Verwahrgebühren bleiben aber oft unverändert hoch.
Anlageerfahrung entscheidet über Risikoeinstufung
Zur Eröffnung eines Depots müssen Anleger den Wertpapierhandelsbogen (WpHG) ausfüllen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Aus den Erfahrungen des Anlegers mit mehr oder weniger riskanten Wertpapieren ergibt sich seine Risikoeinstufung. Sie entscheidet darüber, ob zum Beispiel der Kauf von Aktien oder hochriskanter Anlagen wie Optionsscheinen oder Hebelzertifikaten überhaupt möglich ist.
Den Antrag zur Depoteröffnung füllt man entweder gemeinsam mit seinem Berater aus oder bei Direktbanken am Computer. Onlinekunden müssen sich außerdem für die Depoteröffnung legitimieren – über das sogenannte Postident-Verfahren unter Vorlage eines Ausweisdokuments in einer Postfiliale oder per Videoident im Bildschirmdialog am Computer.
Quelle: Stifung Warentest