
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) des Versicherers weist die gesetzlich erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung nach. Kraftfahrzeuge werden nur mit diesem Nachweis zum Straßenverkehr zugelassen. Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer ab Zulassung des Fahrzeugs vorläufigen Versicherungsschutz (vorläufige Deckung) und kann für diesen Zeitraum auch Beitrag beanspruchen.
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