Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Lebensversicherungsverträge, bei denen laufend Prämien bezahlt werden, sind grundsätzlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündbar. Wirksam wird die Kündigung allerdings erst zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, das heißt in der Regel frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahrs. Als Versicherungsperiode wird der Zeitabschnitt bezeichnet, nach dem die Prämie bemessen ist. Normalerweise ist dies ein Jahr. Die Einzelheiten zu den Voraussetzungen und Folgen der Kündigung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen. Diese sollten Sie vor einer Kündigung sicherheitshalber noch einmal durchlesen, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.
Ein Sonderfall sind Risikolebensversicherungen, bei denen die gesamte Versicherungsprämie auf einmal eingezahlt wird: Hier gibt es keine gesetzliche Kündigungsmöglichkeit. Sie kann jedoch in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten und damit Bestandteil Ihres Vertrags sein.
Eine Prämienrückerstattung gibt es grundsätzlich nicht, wenn Sie eine Risikolebensversicherung vorzeitig kündigen.
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