Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden Fahrzeughalter. Ohne diese Pflichtversicherung kann in Deutschland kein Fahrzeug zugelassen werden. Ob eine Kaskoversicherung sinnvoll ist, hängt dagegen vom Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges ab.
Was ist versichert?
Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung erstattet Schäden, die anderen durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges zugefügt werden. Jeder, der z.B. durch ein fremdes Auto oder Motorrad geschädigt wird, soll so zumindest sicher sein, dass ihm der erlittene Sach-, Personen- oder Vermögensschaden ersetzt wird.
Die Kaskoversicherung dagegen ist keine Pflichtversicherung. Sie dient der Absicherung der Schäden am eigenen Fahrzeug.
Man unterscheidet hierbei zwei Varianten:
Die Teilkaskoversicherung bietet in der Regel Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges (einschließlich seiner mitversicherten) Teile durch Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch und Kurzschlussschäden an der Verkabelung.
Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus auch für Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen und – was z.B. für hochwertige oder kreditfinanzierte Fahrzeuge wichtig ist – auch für selbstverschuldete Unfälle.