Ambulante Zusatzversicherung:
Diese Police übernimmt Kosten, wenn Kassenpatienten ambulant als Privatpatient behandelt werden wollen. Je nach Tarif können weitere Leistungen – wie etwa eine Behandlung beim Heilpraktiker – vereinbart werden. Um eine ambulante Zusatzversicherung abzuschließen, müssen Versicherte meist das Kostenerstattungsverfahren bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung gewählt haben. Dieses Verfahren legt fest, dass die Behandlungskosten zunächst vom Versicherten gezahlt werden.
Die Kasse erstattet den Betrag erst nach Erhalt der Rechnung. Dabei übernimmt sie nur die Höhe der kassenüblichen Leistungen und Sätze. Darüber liegende Beträge müssen Versicherte selbst tragen. Diesen Eigenanteil übernehmen die privaten Versicherungen bei der ambulanten Zusatzversicherung abhängig vom Tarif. Gegen den Abschluss einer solchen Versicherung sprechen jedoch die teureren Tarife.
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