Kronen, Inlays, Implantate – welche Zusatzversicherung zahlt am meisten? Sehr gute Zahnzusatzversicherungen übernehmen den Eigenanteil auch bei teurem Zahnersatz oft komplett.
Zahnzusatzversicherungen im Test
Zahnersatz kann teuer werden – vor allem, wenn Patienten sich für eine aufwendige Versorgung wie ein Implantat entscheiden. Dann ist es gut, eine private Zahnzusatzversicherung zu haben – denn die Krankenkasse übernimmt von solchen Kosten nur einen geringen Teil. Die Stiftung Warentest hat die Zahnzusatzversicherungen aller Versicherer auf dem deutschen Markt untersucht, deren Angebote Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen offenstehen. Die Anbieter haben im Spitzensegment noch einmal nachgelegt: Von den 244 Zusatzpolicen aus unserem Test waren 91 sehr gut.
Das bietet der Test Zahnzusatzversicherungen
- Testergebnisse.
- Die Tabelle zeigt Bewertungen der Stiftung Warentest für 244 Zahnzusatzversicherungstarife. Bewertet haben wir die Leistungen für Zahnersatz: Regelversorgung, privat zu zahlenden Zahnersatz, Inlays und Implantate. In die Bewertung der Zahnzusatzversicherung floss zudem ein, welche jährlichen Obergrenzen für die Tarifleistungen gelten. Die Tabelle lässt sich individuell nach einzelnen Leistungen sowie nach den monatlichen Beiträgen filtern.
- Vier Leistungsbeispiele.
- Sie zeigen, welche Kosten für Kronen, Inlays oder Implantate anfallen können, was davon die Kasse übernimmt und in welcher Höhe sich Zusatzversicherungen beteiligen.
- Infos über Zusatzleistungen.
- Tarife enthalten oft auch Leistungen, die dem Zahnerhalt dienen, etwa für professionelle Zahnreinigung oder Wurzelbehandlungen. Wir sagen, welche Leistungen das sind und wie viel von den Kosten Sie selbst tragen müssen. Bei ansonsten gleich guten Angeboten kann das eine wichtige Entscheidungshilfe sein, um die für Sie beste Zahnzusatzversicherung zu finden.
- Was die Kasse zahlt.
- Sie erfahren, wie Sie mit einem gut gepflegten Bonusheft mehr Zuschuss von Ihrer Krankenkasse bekommen und auf welche Hilfe Sie Anspruch haben, wenn Ihr Einkommen sehr gering ist.
Zahl der sehr guten Zahnzusatz-Tarife gestiegen
Mit den leistungsstärksten Tarifen decken gesetzlich Versicherte auch bei teurem Zahnersatz zusammen mit dem Anteil ihrer Krankenkasse 80 bis 100 Prozent der Rechnung. Gegenüber den Vorgängeruntersuchungen gibt es jetzt noch mehr sehr gute Angebote. Neukunden können also unter vielen leistungsstarken Tarifen auswählen. Versicherte mit älteren Verträgen sollten prüfen, ob sie sich durch einen Wechsel in einen höherwertigen Tarif bei ihrem derzeitigen Versicherer verbessern können.
Die passende Police für jeden Kundentyp
Welcher der 244 getesteten Tarife für Sie passt, hängt von Ihren Wünschen und finanziellen Möglichkeiten ab. Unsere drei Kundentypen „Rundum sorglos“, „Gut und günstig“ und „Kasse genügt“ sollen Ihnen helfen, passende Angebote für Ihren persönlichen Bedarf zu finden.
- Kundentyp 1 – „Rundum Sorglos“: Ihnen ist ästhetische Perfektion wichtig, und Sie wollen sich beim Zahnersatz nicht mit Leistungseinschränkungen und Versicherungsklauseln befassen. Sie brauchen eine „Vollkasko“-Versicherung, die auch bei teuren Inlays oder Implantaten möglichst alle Kosten deckt. Passende Angebote finden Sie, wenn Sie nach Qualitätsurteil sortieren, an der Spitze der Tabelle. Dort stehen 13 Angebote mit der Bestnote Sehr gut (0,5). Unsere 43-jährigen Modellkunden zahlen für diese Tarife im ersten Vertragsjahr 33 bis 46 Euro im Monat, die Beiträge steigen bis zum Alter von 73 Jahren auf 56 bis 88 Euro an.
- Kundentyp 2 – „Gut und günstig“: Keramik statt Metall im Mund: Wenn die teurere Lösung Sie überzeugt, soll es nicht am Geld scheitern. Sie sind aber bereit, einen Teil der Zahnarztrechnung selbst zu zahlen. Denn Sie haben auch die laufenden Kosten durch Versicherungsbeiträge im Blick. Auch im Alter soll Ihre Zahnzusatzversicherung nicht zu viel kosten. Sie suchen ein leistungsstarkes Angebot für möglichst wenig Geld. Passende günstige und gute Tarife finden Sie, indem Sie in der nach Qualitätsurteil sortierten Tabelle den Filter „Maximaler Beitrag zwischen 43 und 73 Jahren“ auf 30 Euro setzen.
- Kundentyp 3 – „Kasse genügt“: Sie sehen es pragmatisch, der Kassenstandard beim Zahnersatz ist für Sie völlig in Ordnung. Mehr ist finanziell ohnehin nicht drin. Sie brauchen die Versicherung nur, um den Eigenanteil an der Regelversorgung abzudecken. Eigentlich könnten Sie auch jeden Monat etwas Geld zur Seite legen. Aber Sie kennen sich: Das ist nicht realistisch. Sie brauchen die Versicherung, damit das Geld für die Zähne im Falle eines Falles auch wirklich da ist.
Eine Zusatzversicherung ist sinnvoll, weil die Krankenkasse nicht die tatsächlichen Kosten für Zahnersatz übernimmt. Sie zahlt für jeden zahnmedizinischen Befund einen festen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent des Betrags für die Regelversorgung – unabhängig davon, welche Art von Zahnersatz jemand bekommt. Regelversorgung heißt: Zahnersatz in einfacher Ausführung, der medizinisch ausreichend ist, aber beispielsweise keine Goldlegierungen, keine Verblendungen von Seitenzähnen und keine Implantate vorsieht.
Mit dem Bonus für regelmäßige Zahnarztbesuche lässt sich der Festzuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse auf maximal 75 Prozent des Betrages für die Regelversorgung steigern. Was darüber hinausgeht, stellt der Zahnarzt dem Patienten privat in Rechnung. Umfasst eine Behandlung gleich mehrere Zähne, kann das ziemlich ins Geld gehen.
Leistungen für Implantate oft eingeschränkt
Werbung für Zahnversicherungen begegnet Kunden auf Schritt und Tritt. Wer einfach beim erstbesten Angebot zugreift, kann im Leistungsfall eine unangenehme Überraschung erleben. Beispielsweise kommt das Wort „Implantat“ heutzutage in fast jedem Vertrag vor. Das heißt jedoch nicht, dass alle Tarife hier umfangreiche Leistungen vorsehen. Im Gegenteil: Gerade bei dieser sehr teuren Versorgung sehen viele Verträge Einschränkungen vor. Einige beschränken die Anzahl der Implantate, die sie pro Jahr finanzieren. Andere beteiligen sich nicht an den Kosten, wenn zuerst ein Knochenaufbau notwendig ist, bevor das Implantat in den Kiefer eingesetzt werden kann. Erst in der Detailbeschreibung erfahren Kunden, was ihnen wirklich zusteht.
Begrenzte Leistung zu Vertragsbeginn
Am besten ist es, sich um eine leistungsstarke Zusatzversicherung zu kümmern, solange das Gebiss noch einwandfrei ist. Denn ein frisch abgeschlossener Vertrag nützt wenig, wenn eine größere Zahnsanierung ansteht. Zu Beginn eines neuen Vertrags gelten oft acht Monate Wartezeit, während derer es keine Kostenübernahme für Zahnersatz gibt. Mittlerweile kommen die Versicherer ihren Kunden aber entgegen: Mehr als die Hälfte der Tarife im Test hat keine solche Wartezeit. Allerdings beschränken die Versicherer in der Regel ihre Leistung in den ersten drei bis sieben Jahren auf bestimmte Höchstsummen.
Keine Leistungen bei vorgeschädigten Zähnen
Gar keine Leistungen bekommen Patienten in fast allen Tarifen für Zahnprobleme, die beim Abschluss des Vertrags bereits „aktenkundig“ waren. Hat der Zahnarzt beispielsweise bei einer Kontrolluntersuchung dazu geraten, demnächst einen Zahn zu überkronen, sehen die Versicherer das bereits als laufende Behandlung an.
Wann sich der Wechsel zu einem anderen Versicherer lohnt
Vor allem Kunden mit älteren Verträgen können sich verbessern. Heute sind viel mehr leistungsstarke und günstige Zahnzusatzversicherungen auf dem Markt als noch vor zehn Jahren. Ob sich der Wechsel zu einem anderen Anbieter lohnt, hängt davon ab, ob jemand in den nächsten Jahren Zahnersatz benötigt. Wer schon eine Zusatzpolice hat und sich verbessern möchte, sollte deshalb zunächst beim eigenen Versicherer nach einem besseren Angebot suchen. Denn nur wer in einen anderen Tarif beim selben Versicherer wechselt, kann die im alten Vertrag erworbenen Rechte mitnehmen und hat so auch kurzfristig Anspruch auf Zahnersatz-Leistungen – zumindest im Umfang der bisherigen Vertragsleistungen. Wartezeiten und die zu Vertragsbeginn üblichen Summenbegrenzungen gelten nur für die höheren Leistungen, die mit dem neu abgeschlossenen Vertragsteil hinzukommen.
Zwei Arten der Beitragsberechnung
Die weitaus meisten Tarife im Test sind mit altersabhängigen Beiträgen kalkuliert: Der Beitrag steigt während der Vertragslaufzeit stufenweise. Nur in einzelnen Tarifen zahlen Kunden jeden Alters gleich viel. Zusätzlich kann der Versicherer den Beitrag über die planmäßige Erhöhung hinaus anheben, wenn er dauerhaft mehr ausgibt, als er ursprünglich kalkuliert hatte. Um diese Beiträge mit denen der Tarife ohne altersabhängige Beitragsanpassung vergleichbar zu machen, geben wir in der Tabelle die Beitragsspanne und den Durchschnitt für den Zeitraum von 43 bis 73 Jahren an. Bei Tarifen ohne altersabhängige Beitragsanpassung richtet sich der Beitrag nur nach dem Alter des Kunden beim Vertragsschluss: Jüngere zahlen weniger, Ältere mehr. Der Versicherer bildet eine Rückstellung, aus der er die höheren Kosten im Alter finanziert. Die Beiträge können hier nur steigen, wenn die Ausgaben steigen. Aus Kundensicht spielt die Art der Kalkulation ansonsten keine Rolle.
Inlay für 683 Euro
Dreiflächiges Keramik-Inlay
Ein Inlay ist eine harte Einlagefüllung für ein Loch im Zahn, das normalerweise mit Amalgam gefüllt würde. Der Zahntechniker fertigt es nach einem Abdruckmodell zum Beispiel aus einer Goldlegierung oder aus Keramik an. Dafür zahlt die Kasse keinen Festzuschuss, sondern nur so viel, wie sie für die Füllung zahlen würde. Der Zahnarzt rechnet hier vollständig nach dem teureren privatzahnärztlichen System ab.
Zusammensetzung der Kosten:
- Material- und Laborkosten: 341,50 Euro
- Zahnärztliche Leistungen: 341,50 Euro (berechnet nach GOZ mit dem 3,0-fachen Gebührensatz)
Gesamtkosten: 683 Euro
Kassenzuschuss: 50 Euro (Kosten einer dreiflächigen Amalgamfüllung)
Eigenanteil: 633 Euro
Zahntarife decken 0 bis 633 Euro
Krone auf Implantat für 4 213 Euro
Implantat mit vollständig verblendeter Metall-Keramik-Krone
Der Befund heißt „2.1 Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn“. Es handelt sich um Zahn 5 im Unterkiefer, einen Seitenzahn im nicht sichtbaren Bereich. Die Regelversorgung wäre eine unverblendete Brücke aus einer Metalllegierung ohne Goldanteil, die an den Nachbarzähnen befestigt wird. Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel, meist aus Metall, eingeschraubt in den Kieferknochen. Darauf wird der Zahnersatz (Suprakonstruktion) befestigt. Der Zahnarzt rechnet seine Leistungen komplett nach der für privatzahnärztliche Abrechnung gültigen Gebührenordnung (GOZ) ab. Wir gehen hier von einer teuren Behandlung aus, bei der zunächst ein Knochenaufbau erforderlich ist, bevor der Zahnarzt das Implantat einsetzen kann.
Zusammensetzung der Kosten:
- Implantat: 3 159 Euro, davon Materialkosten: 917 Euro, implantologische Leistungen 884 Euro (je zur Hälfte berechnet nach dem 2,3-fachen und dem 3,5-fachen GOZ-Satz), Knochenaufbau: 1 358 Euro (je zur Hälfte berechnet nach dem 2,3-fachen und dem 3,5-fachen GOZ-Satz)
- Suprakonstruktion: 1 054 Euro, davon Material- und Laborkosten: 527 Euro (mit 160 Euro für Verblendung) und zahnärztliche Leistungen 527 Euro (je zur Hälfte berechnet nach dem 2,3-fachen und dem 3,5-fachen GOZ-Satz)
Gesamtkosten: 4 213 Euro
Kassenzuschuss: 576 Euro (Festzuschuss 2021 mit Höchstbonus)
Eigenanteil: 3 637 Euro
Zahntarife decken 162 bis 3 637 Euro
Weitere Leistungen
Mit Zahntarifen lassen sich oft neben Zahnersatz weitere Leistungen versichern. Manchmal handelt es sich um Zusatzbausteine, mit denen Kundinnen und Kunden ihren Vertrag ergänzen können, manchmal bieten Versicherer unterschiedlich umfangreiche Tarife an. In jedem Fall müssen sie für die Extraleistungen etwa 10 bis 15 Euro mehr Beitrag im Monat zahlen. Wir zeigen die Zusatzleistungen in der Tabelle, bewerten sie aber nicht.
Oft geht es um Behandlungen wie die professionelle Zahnreinigung, die nicht so teuer sind, dass man dafür eine Versicherung benötigen würde. Teuer werden kann zum Beispiel eine Wurzelbehandlung beim Endodontologen, wenn sie privat zu zahlen ist. Sie kommt aber viel seltener vor als Zahnersatz.
Ein Blick auf die Zusatzleistungen kann helfen, um sich zwischen mehreren gleich guten Tarifen zu entscheiden. Wer sich wegen einer bestimmten Zusatzleistung für einen Tarif interessiert, sollte vor Vertragsschluss klären, in welcher Höhe sich der Versicherer an welchen Kosten beteiligt. Ein in der Tabelle sagt nur, dass es Leistungen aus diesem Bereich gibt.
Vieles ist Kassenleistung
Zahnbehandlungen wie Füllungen oder Wurzelbehandlungen bezahlt in der Regel die Krankenkasse. Private Kosten fallen dafür nur an,
- wenn die Kasse die Kosten nicht übernimmt, zum Beispiel für Kunststofffüllungen in Seitenzähnen,
- oder für Verfahren, die den gesetzlichen Standard übersteigen, wie etwa Laser gegen Parodontitis.
Kunststofffüllungen. In vielen Tarifen beteiligen sich die privaten Versicherer an den Kosten für zahnfarbene Füllungen aus Kunststoff. Die gesetzliche Kasse zahlt im Seitenzahnbereich nur einen Zuschuss in Höhe der günstigeren Amalgamfüllung. Die Mehrkosten für einen größeren Zahn können bis rund 150 Euro betragen.
Wurzelkanalbehandlung. Die Kasse zahlt eine Wurzelbehandlung nur, wenn der Zahn „erhaltungswürdig“ ist. Andernfalls bleiben die Kosten für einen Rettungsversuch am Patienten hängen. Bei der Behandlung wird in einem geschädigten Zahn das entzündete Gewebe bis in die Wurzelspitze entfernt und der Kanal mit einer Füllung verschlossen. Die Behandlung kostet zwischen 200 und 1 000 Euro.
Parodontalbehandlung. Eine Parodontalbehandlung soll Entzündungen im Zahnbett eindämmen und ist ab einem bestimmten Grad der Erkrankung Kassenleistung. Zur Behandlung zählen oft mehrere professionelle Zahnreinigungen, diagnostische Leistungen wie Bakterienbestimmung oder Laserbehandlung, die die Kasse nicht bezahlt. Sind die Zahnfleischtaschen weniger als 3,5 Millimeter tief, ist die ganze Behandlung für etliche Hundert Euro privat zu zahlen.
Funktionsanalytik. Aufbiss-Schienen, die nächtliches Zähneknirschen verhindern sollen, zahlt die Krankenkasse. Nicht zur gesetzlichen Leistung gehören spezielle Messverfahren, mit deren Hilfe die Stellung des Ober- und Unterkiefers und die Kaubewegungen erfasst und in das Modell für die Schiene eingearbeitet werden. Sie können einige Hundert Euro kosten. Nicht alle Zusatztarife enthalten sowohl diese funktionsanalytischen Verfahren als auch die Schienen.
Akupunktur, Hypnose, Narkose. Zur Entspannung und Schmerzlinderung bieten einige Zahnärzte Akupunktur oder Hypnose an. Beides ist keine Kassenleistung, für eine Hypnose fallen 100 bis 200 Euro an. Eine Vollnarkose beim Zahnarzt zahlt die Kasse nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei sehr großen Eingriffen. In anderen Fällen müssen Patienten sie selbst bezahlen. Je nach Dauer kostet das mehrere Hundert Euro. Die Tarife mit bezuschussen mindestens eine der drei Leistungen.
Professionelle Zahnreinigung. Eine Zahnreinigung kostet etwa 50 bis 150 Euro, je nachdem, was genau gemacht wird und welchen Gebührensatz der Zahnarzt berechnet. Wer ein Mal im Jahr zur Zahnreinigung geht, braucht dafür keine Versicherung – zumal auch viele Krankenkassen diese bezuschussen. Jeder zweite Erwachsene hat jedoch mit Zahnfleischerkrankungen zu tun. Dann können mehrere Reinigungen notwendig sein.
Quelle: Stiftung Warentest