Tierhalterhaftung ist sogenannte Gefähr­dungs­haftung

Bei der Tierhalterhaftung handelt es sich um eine sogenannte Gefähr­dungs­haftung. Das heißt: Gesetzlich wird davon ausgegangen, dass von Tieren grund­sätzlich eine Gefähr­dung ausgeht. Einfach, weil sie sich eben wie Tiere verhalten. Ein Hund könnte beispiels­weise plötzlich ins Rad einer Fahr­radfahrerin laufen, eine Katze teure Fische aus dem Nach­barteich angeln, ein Papagei ausbüxen und fremde Vasen umwerfen.

Die Konsequenz: Besitzer und Besitze­rinnen der Tiere haften in solchen Fällen auch dann, wenn sie eigentlich keine Schuld am Schaden trifft und sie immer gut auf ihren Liebling aufgepasst haben.

 

Schadens­ersatz und Schmerzens­geld können fällig werden

Richtet ein Tier einen Schaden an, kann dessen Besitzer zu Schmerzens­geld und Schaden­ersatz verpflichtet werden. Beispiels­weise kann es um die Zahlung der Reparatur­kosten gehen, wenn die Katze das Auto der Nach­barin zerkratzt, oder um Schmerzens­geld, wenn der Hund den Post­boten beißt.

Auf einem Schulden­berg bleiben Tierhaltende nicht sitzen, wenn sie die richtige Haftpflichtversicherung haben. Ausführ­liche Informationen rund um den Versicherungs­schutz lesen weiter unten in diesem Text.

 

Für Nutztiere gibts eine Ausnahme in der Tierhalterhaftung

Geht es um ein Haustier, haften Besitze­rinnen und Besitzer unabhängig von seiner Art. Bei Nutztieren ist das etwas anders. Deren Halter haften nicht, wenn sie beweisen können, dass sie ihre Sorgfalts­pflicht nicht verletzt haben.

Bricht beispiels­weise eine Kuh durch einen gut gesicherten Weidezaun und demoliert ein parkendes Auto, könnte der Wagenhalter auf dem Schaden sitzen bleiben. Als Nutztiere gelten Tiere, mit denen die Besitzer ihren Lebens­unterhalt verdienen sowie Blindenhunde und Dienst­hunde.

 

Das gilt für Personen, die auf fremde Tiere aufpassen

Wer hin und wieder aus Gefäl­ligkeit mit dem Hund eines Freundes oder einer Nach­barin spazieren geht, haftet in der Regel nicht für Schäden, die der Hund während des Spaziergangs verursacht.

Etwas anderes gilt allerdings, wenn ein Hundehalter mehr­wöchig verreist und die Pflege und Verantwortung für seinen Hund einer anderen Person über­lässt. In diesem Fall könnte der Hundesitter als Tierhüter haften.

 

Grenzen können fließend sein

Wann genau Personen zu haft­baren Tierhütern werden, ist nicht genau definiert. Wer die Urlaubs­betreuung eines Hundes, einer Katze oder anderen Tieres über­nehmen möchte, muss sich in der Regel dennoch keine Sorgen machen. Das Hüten fremder Tiere inklusive fremder Hunde und Pferde ist meist in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

 

Haustiere richtig versichern

Wenn ein Schaden entsteht, haften die verantwort­lichen Personen mit ihrem gesamten Vermögen. Im Pechfall kann das den finanziellen Ruin bedeuten. Haft­pflicht­versicherungen schützen vor hohen Schulden: Sie über­nehmen die Kosten.

 

Katzen und Kleintiere: Privathaft­pflicht­versicherung reicht

Wer eine Katze oder ein Kleintier, zum Beispiel ein Kanin­chen, hält, kann sich entspannen. Die kleinen Vier­beiner sind in der Privathaft­pflicht­versicherung mitversichert. Wer allerdings keine Privathaft­pflicht­versicherung besitzt, sollte das dringend ändern. Ganz egal, ob Tierhalter oder nicht. Sehr gute Tarife sind nicht teuer. Privathaft­pflicht-Schutz für die ganze Familie gibt es bereits für weniger als 75 Euro im Jahr.

Tipp. Mit unserem individuellen Vergleich Haftpflichtversicherung finden Sie die passende Privathaft­pflicht­versicherung.

 

Hunde und Pferde: Tierhalterhaft­pflicht­versicherung

Wer einen Hund oder ein Pferd besitzt, benötigt eine Hunde- oder Pferdehalterhaftpflichtversicherung. In manchen Bundes­ländern ist das sogar Pflicht. Pferde­besitzer mit Reitbe­teiligung sollten die Personen der Reitbe­teiligung in ihren Vertrag mitaufnehmen und darauf achten, dass auch Schäden versichert sind, die das Pferd ihr zufügt.

Wer kein eigenes Pferd oder keinen eigenen Hund besitzt, manchmal aber auf die Vier­beiner von Freuden aufpasst, benötigt keinen eigenen Tarif. Das Hüten fremder Hunde und Pferde ist in der Privathaft­pflicht­versicherung in der Regel mitversichert.

 

Schlangen, Spinnen, Skorpione: Nur manchmal mitversichert

Rund 1,3 Millionen Terrarientiere leben in deutschen Haushalten. Wer Schlangen, Spinnen oder Skorpione als Haustiere hält, sollte einen Blick ins Klein­gedruckte seiner Privathaft­pflicht­versicherung werfen. Nur in einigen Tarifen ist die erlaubte Haltung solch wilder Kleintiere mitversichert.

Quelle: Stiftung Warentest

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