Pferdehaftpflichtversicherung: Schutz für Pferd und Reiter
Als Fluchttiere sind Pferde schreckhaft. Ein plötzliches Geräusch reicht aus und sie galoppieren los – im schlimmsten Fall auf die Straße. Verursacht das Pferd einen schweren Verkehrsunfall, können Schäden in Millionenhöhe entstehen. Für Schäden dieser Art muss der Pferdehalter aufkommen. Ist er nicht versichert, muss er in der Regel alles selbst bezahlen – sogar wenn ihn keine direkte Schuld trifft.
„Etwa 1,2 Millionen Deutsche betreiben regelmäßig Pferdesport. Doch das Glück auf dem Rücken der Pferde kann schnell getrübt werden. Als Fluchttiere sind Pferde schreckhaft. Ein plötzliches Geräusch kann ausreichen und das Ross galoppiert los – ohne Rücksicht auf Verluste. Wird der Fluchtweg versperrt, treten die stolzen Tiere mit den Hufen.
Für Schäden, die das Pferd verursacht, muss der Halter aufkommen. Obwohl es für Pferdehalter keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht gibt, ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung wichtig. Pferde können Sach- und Personenschäden in Millionenhöhe verursachen. Ist der Halter nicht versichert, muss er in der Regel alles selbst bezahlen – sogar wenn ihn keine direkte Schuld trifft. Er haftet grundsätzlich auch für Schadensfälle, bei denen ein anderer das eigene Pferd beaufsichtigt hat. (…)“
Ein Pferd macht viel Arbeit. Pferdehalter bieten daher oft Reitbeteiligungen an. Was viele nicht wissen: Trotz Mitversicherung sind oft nicht alle Unfälle in der Pferdehalter-Haftpflicht versichert.
Reitbeteiligung vertraglich regeln
Manche Pferdebesitzer teilen sich ihre Vierbeiner gegen Gebühr mit anderen Reitern. Die Konditionen der Reitbeteiligung halten sie oft vertraglich fest. Dieser Vertrag schließt aber nicht automatisch die Haftung des Halters gegenüber der Reitbeteiligung aus.
Pferdehalterin haftet für Unfall
Eine Frau hatte eine Reitbeteiligung an einer Araberstute. Als sie das Pferd striegelte, trat es aus. Die Reiterin wurde am Knie erwischt und zog sich einen Kreuz- und Innenbandriss zu. Sie war der Meinung, dass die Pferdehalterin für den Vorfall haften muss, und verlangte Schmerzensgeld und Schadenersatz – insgesamt rund 20 000 Euro. Die Halterin hingegen war der Ansicht, dass die Reitbeteiligung selbst verantwortlich sei und mit dem Reitbeteiligungsvertrag automatisch ein Haftungsausschluss vereinbart wurde.
Kein automatischer Haftungsausschluss
Das Landgericht München I gab der Klage statt. Ein Reitbeteiligungsvertrag führe per se nicht zu einem Haftungsausschluss. Halter müssen haften, wenn ihr Pferd eine Reitbeteiligung verletzt (Az. 20 O 2974/19).
Reitbeteiligung mitversichern
Wer ein eigenes Pferd hat, braucht eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung. Kommt eine Reitbeteiligung hinzu, sollte sie unbedingt mitversichert werden. Dann sind Schäden versichert, die das Pferd unter Betreuung der Reitbeteiligung bei Dritten verursacht – zum Beispiel wenn das Pferd beim Ausritt scheut und ein fremdes Auto demoliert.
Quelle: Stiftung Warentest