Auch Fahrer von Elektroautos finden mit unserem Versicherungsvergleich passende Tarife.
Ob Vollkasko, Teilkasko oder Kfz-Haftpflicht: Der Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest zeigt die günstigen Angebote. Tarife vergleichen, wechseln, Geld sparen!
Das bietet der Vergleich Kfz-Versicherung
Es lohnt sich richtig, bei der Autoversicherung die Preise zu vergleichen! Der Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest bezieht fast alle Tarife mit ein – etwa auch die Tarife von HUK und HUK24. Bei anderen Online-Portalen sind nicht immer alle großen oder preisgünstigen Versicherer mit dabei.
Der Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest
- Für Flatrate-Kunden kostenlos. Mit einer test.de-Flatrate können Sie den Kfz-Versicherungsvergleich kostenlos nutzen und zudem alle Tests, Vergleiche und Online-Artikel auf test.de lesen. Die Monats-Flatrate gibt es bereits ab 7,90 Euro.
- Individuell. Die Stiftung Warentest ermittelt Ihnen die günstigsten Tarife genau für Ihren Bedarf. Hier gehts zum Start des Vergleichs (Link funktioniert nur mit Flatrate oder nach Freischaltung).
- Unabhängig. Die Stiftung Warentest erhält keine Provision von Versicherern.
- Fair und nutzerfreundlich. Im Kfz-Versicherungsvergleich gibt es keine Voreinstellungen wie etwa vorab gesetzten Häkchen für eine Insassenunfallversicherung. Die Stiftung Warentest behandelt Ihre Daten vertraulich. Sie erhalten später keine Werbemails von Versicherern.
- Umfassend. Der Vergleich enthält fast alle Tarife, die am Markt sind. Dabei sind Internettarife und Tarife mit Werkstattbindung – auch für E-Autos.
Versicherungsvergleich: Einmal zahlen, mehrfach nutzen
Wenn Sie den Kfz-Versicherungsvergleich freigeschaltet haben, erhalten Sie eine persönliche Transaktionsnummer (Tan). Sie bleibt 13 Monate gültig. Sie können den Service also für zwei Versicherungsjahre nutzen und zum Beispiel herausfinden, wie es sich auf den Preis auswirkt, wenn Sie einen Rabattschutz abschließen oder wenn ein zusätzlicher Fahrer das Auto nutzen darf. Damit reduzieren sich die Kosten pro Jahresauswertung auf 3,75 Euro.
Sparbeispiele: Das bringt der Wechsel
Sparbeispiel 1: Ehepaar – Ersparnis: 704 Euro
Modell: Beide angestellt, 45 Jahre alt, wohnhaft in Bremen, beide Eheleute fahren den Pkw, einen zwei Jahre alten Audi A4 Avant/Allroad 2.0 TDI Quattro, 100 kW. Sie fahren 12 000 Kilometer im Jahr, haben keine Garage, Schadenfreiheitsklasse 20. Die Selbstbeteiligung in Vollkasko beträgt 300 Euro, in Teilkasko 150 Euro. Nutzung privat.
Das preisgünstigste Angebot für diesen Modellfall kostet nur 264 Euro im Jahr. Der teuerste Tarif würde 968 Euro kosten. Im Preis enthalten ist ein Schutzbrief. Für diesen Modellfall haben wir auch Internettarife sowie Tarife mit Werkstattbindung abgefragt.
Haftpflicht plus Teilkasko |
Jahresbeitrag (Euro) |
Günstigster Tarif |
264 |
Teuerster Tarif |
968 |
Ersparnis |
704 |
Nur Tarife mit von der Stiftung Warentest empfohlenen Leistungen. Stand: 1. Januar 2021
Sparbeispiel 2: Rentnerin – Ersparnis: 1 048 Euro
Modell: 70 Jahre alt, Wohnort Potsdam, Einfamilienhaus, neuer Opel Crossland X 1.2, 96 kW, Garage, SF-Klasse 35, Selbstbeteiligung in Vollkasko 300 Euro, in Teilkasko 150 Euro. Nutzung privat. Der Vertrag war im letzten Jahr schadenfrei. 20 000 km pro Jahr. Inklusive Autoschutzbrief, 24 Monate Neuwerterstattung, Rabattschutz, Fahrerschutz. Ersatz von Tierbissschäden an allen Teilen. Für diesen Modellfall haben wir keine Werkstatt- und Direkttarife abgefragt.
Der Testsieger-Tarif für diesen Modellfall kostet 721 Euro jährlich. Dagegen würde der teuerste Tarif 1 769 Euro kosten.
Haftpflicht plus Vollkasko |
Jahresbeitrag (Euro) |
Günstigster Tarif |
721 |
Teuerster Tarif |
1769 |
Ersparnis |
1 048 |
Nur Tarife mit von der Stiftung Warentest empfohlenen Leistungen. Stand: 1. Januar 2021
Sparbeispiel 3: E-Auto von VW – Ersparnis: 685 Euro
Modell: Angestellte, 45 Jahre alt, wohnhaft in Köln, beide Eheleute fahren. Neuwagen. Keine Garage, SF-Klasse 15, Selbstbeteiligung in Vollkasko 300 Euro, in Teilkasko 150 Euro. Nutzung privat. Letztes Jahr schadenfrei. 10 000 km pro Jahr. Inklusive Autoschutzbrief. Für diesen Modellfall haben wir keine Tarife mit Werkstattbindung abgefragt.
Der günstigste Tarif für diesen Modellfall kostet 295 Euro, der teuerste 980 Euro.
Haftpflicht plus Vollkasko |
Jahresbeitrag (Euro) |
Günstigster Tarif |
295 |
Teuerster Tarif |
980 |
Ersparnis |
685 |
Nur Tarife mit von der Stiftung Warentest empfohlenen Leistungen. Stand: 1. Januar 2021
Versicherungsvergleich lohnt auch für Elektroautos
Der Preisvergleich der Stiftung Warentest funktioniert auch für Elektroautos, egal ob Hybrid oder vollelektrisch. Einige Versicherer haben für diese Modelle spezielle Tarife entwickelt, andere stocken die Policen für herkömmliche Verbrenner um typische Punkte für E-Autos auf. Diese Extras sind wichtig, vor allem der Schutz für den Akku. Er ist das Herzstück des E-Autos. Aber der Deckungsumfang für Schäden am Akku ist je nach Vertrag sehr unterschiedlich. Unser Rechner berücksichtigt bei Folgekosten von Tierbissschäden und Kurzschlussschäden die für E-Autos geltenden Werte, die in der Regel höher sind als für herkömmliche Verbrenner. Unter „Akkuzusatzleistungen“ nennen wir spezielle Leistungen für E-Autos.
Wann Sie die Autoversicherung wechseln können
Wechsel des Fahrzeugs
Beim Wechsel des PkW gilt ein Sonderkündigungsrecht. Wer sein altes Auto verkauft und ein anderes anschafft, darf den bisherigen Vertrag sofort beenden und zu einem anderen Kfz-Versicherer wechseln. In diesem Fall gilt keine Kündigungsfrist. Die Kfz-Versicherung endet, sobald das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet ist. Denn der Versicherungsschutz bezieht sich immer auf einen bestimmten Wagen. So können sich Käufer einen neuen Vertrag mit günstigeren Preisen und Leistungen suchen. Ein gründlicher Preisvergleich lohnt sich fast immer.
Bei Versicherungskündigung den Grund nennen
Der Kündigungsbrief sollte Name, Adresse, Kfz-Kennzeichen und Vertragsnummer enthalten: So gelingt der Wechsel leicht. Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen Sie auch den Grund nennen.
Nach einem Unfall
Auch nach einem Schadensfall besteht das Sonderkündigungsrecht, egal ob der Versicherer den Fall reguliert hat oder nicht. Die Kündigungsfrist beginnt mit der Nachricht des Versicherers, dass er den Unfall bezahlt oder nicht bezahlt. Wer kündigen möchte, kann die bestehende Kfz-Versicherung innerhalb eines Monats beenden, nachdem der Schaden bearbeitet wurde. Ein Sonderkündigungsrecht gilt allerdings auch für den Versicherer: Auch er kann die Police nach einem Unfalls kündigen.
Andere Fristen bei unterjährigen Verträgen
Für die meisten Verträge gilt der 30. November als Kündigungsfrist, egal an welchem Datum sie abgeschlossen wurden. Der Vertrag endet dann zum 31. Dezember. Es gibt aber auch Verträge, die unterjährig enden – nämlich immer genau ein Jahr nach Vertragsabschluss. In diesen Fällen müssen wechselwillige Kunden im Vertrag nachsehen, zu welchem Termin ein Ausstieg möglich ist. Es handelt sich dann um eine normale, vertragsgemäße Kündigung, im Fachjargon eine „ordentliche“ Kündigung. Danach sollte man einen Preisvergleich machen, um die günstigste Kfz-Versicherung zu finden.
Kündigen nach Beitragserhöhung
Darüber hinaus gibt es ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht. Dann müssen Betroffene allerdings in der Regel mit vier Wochen Frist nach Erhalt der Rechnung aussteigen. Achtung: Eine Erhöhung liegt oft sogar dann vor, wenn die Rechnung niedriger ausfällt als im Vorjahr. Denn häufig liegt eine verdeckte Beitragserhöhung vor. Ist der sogenannte Vergleichsbeitrag in der Rechnung für 2021 niedriger als der neue Preis, können Sie kündigen.
Kündigung auch bei teurerer Typklasse
Auch bei Beitragserhöhungen wegen einer Änderung der Regionalklasse oder Typklasse gilt das Sonderkündigungsrecht von vier Wochen ab Erhalt der Rechnung. Wurde nur der Beitrag für einen Teil der Police erhöht – beispielsweise für die Vollkasko aber nicht für die Kfz-Haftpflicht –, gilt das Kündigungsrecht trotzdem für den ganzen Vertrag.
In diesen Fällen gibt es kein Sonderkündigungsrecht
Das Sonderkündigungsrecht gilt aber nicht, wenn der Vertrag teurer wurde,
- weil der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) nach einem Unfall des Kunden zurückgestuft wurde,
- weil der Kunde mehr Jahreskilometer fährt,
- weil der Kunde umgezogen ist und der neue Zulassungsbezirk in der Regionalstatistik teurer ist (zum Beispiel aufgrund höherer Unfallzahlen).
Quelle: Stiftung Warentest