Kann ich meinen Lebensversicherungsvertrag auch noch Jahre nach dem Abschluss wiederrufen?
Sie können Ihren Lebensversicherungsvertrag grundsätzlich nur innerhalb der in der Widerrufsbelehrung genannten Frist (zum Beispiel 14 Tage) widerrufen. Sollte der Versicherer Sie jedoch zum Beispiel nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt haben, kann Ihnen auch später noch ein solches Recht zustehen. Bei älteren Verträgen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen ein „Widerspruchsrecht“. Generell gilt: Ob Ihnen nach Jahren noch ein Widerrufsrecht zusteht, ist von mehreren rechtlichen Fragen abhängig, mit denen sich sehr viele Gerichte beschäftigt haben und noch beschäftigen. Es kann sinnvoll sein, Rechtsrat etwa bei einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt einzuholen. Sollte der Versicherer auf Ihren Widerruf nicht oder nicht angemessen reagieren, können Sie sich auch bei der BaFin beschweren.
Quelle: Bafin
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