Anbieter von Telekommunikationsverträgen, die einen Zugang zum Internet beinhalten, sind verpflichtet, ihre Angebote per Produktinformationsblatt transparent und vergleichbar zu gestalten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • In dem sogenannten Produktinformationsblatt müssen Anbieter von Telekommunikationsverträgen, die einen Zugang zum Internet beinhalten,  Sie über wichtige Punkte ihrer Angebote informieren.
  • Mithilfe dieses Dokumentes können Sie sich informiert für einen Anbieter entscheiden, diesem auf den Zahn fühlen und leichter wechseln.
  • Die Bundesnetzagentur gibt Vorgaben, welche Informationen das Produktinformationsblatt beinhalten muss und wie diese aussehen müssen.

Anbieter von Festnetz- und Mobilfunkanschlüssen müssen für Tarife, die einen Zugang zum Internet beinhalten, Produktinformationsblätter in DIN A4-Größe bereitstellen. So lassen sich nicht nur die Tarife eines Anbieters leichter vergleichen, sondern auch die Tarife verschiedener Anbieter. Denn die Produktinformationsblätter müssen nach Vorgaben der Bundesnetzagentur gleich aussehen als auch die gleichen Informationen beinhalten. So ist sichergestellt, dass Sie stets die wichtigsten Tarifdetails auf einen Blick erhalten.

Seit 1. Juni 2017 ist die von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen erlassene “Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt” in Kraft. Die Verordnung gilt gleichermaßen sowohl für bestimmte Festnetz- als auch Mobilfunkangebote. Ziel der Verordnung ist es, dem Verbraucher die Möglichkeit zu geben, unterschiedliche Produkte zu vergleichen und eine informierte Entscheidung bei der Wahl seiner Telekommunikations-Dienste treffen zu können.

Quelle: Verbraucherzentrale

 

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