Wer Rechnungen nicht zahlt, dem droht die Überschuldung. Wir erklären, wie Sie auf einen Mahnbescheid reagieren sollten und wie eine Privatinsolvenz funktioniert.
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Das Verbraucherinsolvenzverfahren, oft auch IK-Verfahren genannt, ist in Deutschland ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) einer natürlichen Person (Privatperson). Es wird oft auch als Privatinsolvenz-Verfahren bezeichnet.
Die Insolvenzordnung bietet überschuldeten Verbraucher die Möglichkeit, sich innerhalb von regelmäßig 3 Jahren (zuzüglich der außergerichtlichen Vorbereitungszeit) von ihrem Schuldenberg zu befreien, selbst wenn während der gesamten Verfahrenslaufzeit kein pfändbares Einkommen oder Vermögen erzielt werden kann.