Bausparkassen dürfen für die Verwaltung der Bausparkonten kein Jahresentgelt verlangen – auch nicht in der Sparphase. Das hat das Oberlandesgericht Celle nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die BHW Bausparkasse entschieden und die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Dieser hatte zuvor bereits Kontoführungsgebühren für Bauspardarlehen für unwirksam erklärt.

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Hartnäckig hält sich in Deutschland die Idee, dass man „nur einmal im Leben baut“. Ein Gegenmodell, das in vielen anderen Ländern Popularität genießt, ist die sogenannte Lebensabschnittsimmobilie: Junge Leute kaufen früh ihre erste eigene Wohnung und wohnen sich nach und nach „hoch“. Das clevere Finanzierungsinstrument dafür kennen die wenigsten: den Pfandwechsel.

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