Schwieriger ist die Entscheidung für Angestellte und für Selbstständige. Für Angestellte zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags, egal ob sie privat oder gesetzlich versichert sind. Im Rentenalter erhalten sie einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger. Der deckt jedoch nicht mehr die Hälfte des dann zu zahlenden Beitrags ab, sondern nur einen geringen Anteil.
Selbstständige müssen sowohl im aktiven Berufsleben als auch im Rentenalter alles selbst zahlen. Deshalb kann es sich für sie lohnen, trotz der anfänglich höheren Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse versichert zu bleiben. Ab 2019 wird die gesetzliche Krankenversicherung für gering verdienende Selbstständige günstiger, dann gelten niedrigere Mindestbeiträge. Welche Möglichkeiten Existenzgründer andere und Solo-Selbstständige haben, beschreibt das Special „Selbstständig gut versichert“ an verschiedenen Beispielen.
Teuer für Familien: Arbeitnehmer und Selbstständige sollten generell auf einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung verzichten, wenn sie in der gesetzlichen Versicherung beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige haben. Bei den Privaten zahlt jedes Familienmitglied extra. Das kann teuer werden.
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